Der Kreiselternrat ist ein Gremium, das die Interessen aller Schulen im Landkreises Gifhorn (§ 99 Niedersächsisches Schulgesetz) vertritt.
Den Kreiselternrat wählen die Schulelternräte aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Wahl erfolgt nach einem mittelbaren oder unmittelbaren Wahlverfahren. Die dadurch gewählten Mitglieder bilden den Kreiselternrat. Der Kreiselternrat wählt einen Vorstand.
Das Gremium wird für zwei Schuljahre gewählt. Die Mitglieder des Kreiselternrates setzen sich stellvertretend für eine jeweilige Schulform ein und beraten sich über verschiedene Themengebiete, die für die Schulen von besonderer Bedeutung sind.
Folgenden Themen könnte sich der Kreiselternrat stellen:
• Fragen zur Schülerbeförderung
• Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen
• Schulbaumaßnahmen
• Inklusion
• Unterrichtsversorgung
• Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen
• u. a.
Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die
Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreiselternrat alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.
Der Kreiselternrat schlägt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten für den kommunalen Schulausschuss vor (§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz).
Der Landkreis Gifhorn organisiert die Wahl zum Kreiselternrat und die Wahl des Vorstandes des Kreiselternrates. Er unterstützt den Vorstand bei der Einberufung von Sitzungen des Kreiselternrates.
Weitere Informationen zur Arbeit des Kreiselternrates können dem Internetauftritt des Kreiselternrates des Landkreises Gifhorn entnommen werden.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn:
Sarah Muth
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: sarah.muth(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-402
Nicolas Hirte
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicolas.hirte@gifhorn.de
Telefon: 05371 82-417
Der Kreisschülerrat ist ein Gremium, das die Interessen aller Schüler und Schülerinnen im Landkreis Gifhorn (§ 84 Niedersächsisches Schulgesetz) vertritt und über verschiedene Fragen und Anliegen berät. Er ist dazu berechtigt, Vorschläge hervorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.
Jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule der Sekundarbereiche I und II, die innerhalb des Landkreises Gifhorn liegt, wählt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus ihrer Schülervertretung. Die Gesamtheit dieser gewählten Mitglieder bildet anschließend den Kreisschülerrat. Der Kreisschülerrat wählt aus seiner Mitte Sprecherinnen oder Sprecher.
Das Gremium wird für zwei Schuljahre gewählt. Folgende Themen könnten beispielsweise diskutiert werden:
• Fragen zur Schülerbeförderung
• Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen
• Schulbaumaßnahmen
• Inklusion
• Unterrichtsversorgung
• Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen
• Ausstattung von Schulen
Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreisschülerrat alle notwendigen Auskünfte rechtzeitig zu erteilen.
Der Kreisschülerrat schlägt die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler für den kommunalen Schulausschuss vor (§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz).
Der Landkreis Gifhorn organisiert die Wahl der Sprecherin oder des Sprechers des Kreisschülerrates und unterstützt bei der Einberufung von Sitzungen des Kreisschülerrates.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn:
Nicole Merten
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicole.merten(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-405