Ganztagsschulen ermöglichen ein ganzheitliches Bildungsangebot, wobei ergänzend zum Unterricht nach Stundentafel auch außerunterrichtliche Angebote unterbreitet werden.
Die in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn stehenden Gymnasien sind als sogenannte offene Ganztagsschulen genehmigt. Die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten ist dabei freiwillig und sie finden grundsätzlich nach dem Unterricht statt.
Die Integrierten Gesamtschulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn werden als sogenannte teilgebundene Ganztagsschulen geführt. Außerunterrichtliche Angebote und Unterricht wechseln sich hier an mindestens 2 Tagen ab und die Teilnahme ist (ggf. nur für bestimmte Schulzüge) verpflichtend.
Für alle in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn stehenden Ganztagsschulen organisiert der Fachbereich Schule die Mittagsverpflegung.
Die Verpflegungssysteme sind an den Schulen unterschiedlich. Bei der Auswahl geeigneter Caterer werden auf der Grundlage der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entwickelten Qualitätsstandards in Zusammenarbeit mit der Schule weitere Qualitätsanforderungen entwickelt und zugrunde gelegt. In allen Ganztagsschulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn wird mit verschiedenen Bezahlsystemen eine bargeldlose Abwicklung der Bezahlvorgänge ermöglicht.
Ansprechpartner:
Silke Hartfiel
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: silke.hartfiel(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-401
An den in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn stehenden Schulen stehen kommunale bzw. Schulsozialarbeiter/innen des Landes zur Verfügung. Die konkreten Ansprechpartner sind aus den Homepages der jeweiligen Schulen ersichtlich.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn:
Sarah Muth
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: sarah.muth(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-402
Inklusion bedeutet eine möglichst umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung mit ein.
Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.
Zum Schuljahr 2013/14 wurde daher die inklusive Schule in Niedersachsen eingeführt. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist jede Schule verpflichtend jeder Schulform eine inklusive Schule. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde bieten dazu umfassende Beratungsmöglichkeiten an. Die Eltern entscheiden für ihre Kinder, ob sie das inklusive Angebot der allgemeinbildenden Schule wahrnehmen oder aber die Hermann-Löns-Schule in Wittingen bzw. Pestalozzischule in Gifhorn als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen anwählen.
Wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Behinderung die Bildungsziele der besuchten Schule oder die individuellen Bildungsziele nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können, sind sie auf diese Unterstützung angewiesen. Der Unterstützungsbedarf kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden. Zuständig für die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist die Schulbehörde.
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) bieten hierzu eine ortsnahe Beratung für alle Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen und schulisches Personal.
Mobile Dienste werden zur vorbeugenden und unterstützenden Förderung in allen allgemeinbildenden Schulen und für alle Förderschwerpunkte tätig. Mobile Dienste stehen für Schülerinnen und Schüler und für deren Lehrkräfte zur Verfügung.
Die dabei eingesetzten Förderschullehrkräfte wirken einerseits der Entstehung eines individuellen Bedarfs an sonderpädagogischen Unterstützung durch frühzeitige Förderung und Hilfen entgegen. Darüber hinaus sollen weitergehende Auswirkungen einer Benachteiligung oder einer bestehenden Beeinträchtigung vermieden oder begrenzt werden. Andererseits unterstützen die Mobilen Dienste die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen durch Beratung, Mitwirkung bei der Ermittlung der Lernausgangslage, bei der Entwicklung und Fortschreibung von Förderplänen, bei der Erstellung von Fördergutachten, bei der Durchführung von Fördermaßnahmen und im Unterricht.
Nähere Informationen zu den Mobilen Diensten erhalten Sie im Bildungsportal Niedersachsen und bei den Ansprechpartnern der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).