Sport

Der Landkreis Gifhorn nimmt verschiedene Aufgaben rund um das Thema Sport wahr und trägt somit zur Sportförderung im Kreisgebiet bei.

 

Dazu gehören beispielsweise:

  • finanzielle Unterstützung in Form von Übungsleiterzuschüssen
  • Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund sowie Erteilung von Zuschüssen
  • Beauftragung der Sportgeräteprüfung
  • Bestellung der Urkunden für die Bundesjugendspiele

 

Außerdem beteiligt sich der Landkreis Gifhorn an der Erarbeitung eines Sportentwicklungskonzeptes der Stadt Gifhorn.


Nutzung der Sporthallen und Sportanlagen

Die Sporthallen und Sportanlagen können auf Antrag innerhalb der Oster-, Sommer- und Herbstferien von Vereinen genutzt werden. Die Bearbeitung der Anträge liegt beim Fachbereich 6 - Schule und Sport.  

 

Ansprechpartnerin:

Nicole Merten
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicole.merten(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-405


Sportstättenförderung

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn (Gültigkeit ab dem Förderjahr 2022) regelt eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben. Darüber hinaus sollen die Sportvereine, -verbände und Kommunen bei der Beschaffung von Sportgeräten und -ausrüstungen unterstützt werden. 

 

Das Verfahren auf einen Blick:

Antragsberechtigt sind:

  • Sportvereine und -verbände, die ihren Sitz im Landkreis Gifhorn haben, dem Kreissportbund Gifhorn als ordentliche Mitglieder angeschlossen sind und als gemeinnützig anerkannt sind.
  • Gebietskörperschaften des Landkreises Gifhorn und deren Zusammenschlüsse (Städte, Samtgemeinden, Gemeinden).

Fördergegenstände sind:

  • Baumaßnahmen, die mit einer konkreten sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen sowie förderfähige Ausgaben i. H. v. mindestens 5.000 Euro brutto aufweisen.
  • Sportgeräte und -ausrüstungen, die zur Durchführung des Sportbetriebes notwendig sind und einen Einzelwert in Höhe von mindestens 400 Euro brutto aufweisen.

Die Eingangsfristen für die Förderanträge sind wie folgt festgelegt:

Außerplanmäßiger Hinweis für das Förderjahr 2024: Anträge für Sportgeräte mit Umsetzung im Förderjahr 2024 sind haushaltsbedingtnicht mehr möglich.

Das Einreichen des Förderantrages erfolgt

  • bei Sportvereinen und -verbänden über die direkt für sie zuständige Kommune (Gemeinde/ Stadt) an den Landkreis Gifhorn als Bewilligungsbehörde.
  • bei Gebietskörperschaften des Landkreises Gifhorn direkt bei diesem als Bewilligungsbehörde.

Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Auszahlungsantrag beim Landkreis Gifhorn als Bewilligungsbehörde einzureichen. Weiterhin ist nach Erhalt der geprüften Fördermittel der Verwendungsnachweis nebst Anlage einzureichen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie in den FAQs zur Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn.

 

Ansprechpartnerin:

Wiebke Ackermann
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: sportstaettenfoerderung(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-465