Der Landkreis Gifhorn nimmt verschiedene Aufgaben rund um das Thema Sport wahr und trägt somit zur Sportförderung im Kreisgebiet bei.
Dazu gehören beispielsweise:
Außerdem beteiligt sich der Landkreis Gifhorn an der Erarbeitung eines Sportentwicklungskonzeptes der Stadt Gifhorn.
Die Sporthallen und Sportanlagen können auf Antrag innerhalb der Oster-, Sommer- und Herbstferien von Vereinen genutzt werden. Die Bearbeitung der Anträge liegt beim Fachbereich 6 - Schule und Sport.
Ansprechpartnerin:
Nicole Merten
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicole.merten(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-405
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn (Gültigkeit ab dem Förderjahr 2022) regelt eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben. Darüber hinaus sollen die Sportvereine, -verbände und Kommunen bei der Beschaffung von Sportgeräten und -ausrüstungen unterstützt werden.
Das Verfahren auf einen Blick:
Antragsberechtigt sind:
Fördergegenstände sind:
Die Eingangsfristen für die Förderanträge sind wie folgt festgelegt:
Außerplanmäßiger Hinweis für das Förderjahr 2024: Anträge für Sportgeräte mit Umsetzung im Förderjahr 2024 sind haushaltsbedingtnicht mehr möglich.
Das Einreichen des Förderantrages erfolgt
Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Auszahlungsantrag beim Landkreis Gifhorn als Bewilligungsbehörde einzureichen. Weiterhin ist nach Erhalt der geprüften Fördermittel der Verwendungsnachweis nebst Anlage einzureichen.
Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie in den FAQs zur Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn.
Ansprechpartnerin:
Wiebke Ackermann
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: sportstaettenfoerderung(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-465