Für wen sind wir im Fachbereich Jugend und Familie da?
Wichtige Infos für Adressaten:
Was unsere Kundinnen und Kunden erwarten können:
1. Trennungs- und Scheidungsberatung:
Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Eltern haben. Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsame Lösungen zwischen Ihnen als Eltern zu erarbeiten und dabei die Interessen Ihrer Kinder zu berücksichtigen.
2. Erziehungsberatung
Wenn…
können Sie sich an uns wenden.
Im Rahmen der Erziehungsberatung erarbeiten wir mit Ihnen erste Lösungsmöglichkeiten oder vermitteln Sie an eine Beratungsstelle. Das ermöglicht Ihnen, Konflikte zu reduzieren, einen guten Umgang miteinander, Verständnis füreinander und eine positive Form des Zusammenlebens zu erarbeiten.
3. Hilfe zur Erziehung
Sofern das Beratungsangebot des BSD oder einer Beratungsstelle für Sie nicht ausreichend ist, vermitteln wir Ihnen andere passgenaue Hilfen.
Nachdem eine Hilfe eingesetzt wurde, führen wir wiederkehrende Gespräche. Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Hilfe weiterhin für Sie geeignet ist und unterstützen Sie dabei, erreichbare Ziele im Rahmen der Hilfe zu formulieren.
4. Schutzauftrag
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind gefährdet ist, informieren Sie uns. Wir gehen jeder Information umgehend nach und wahren Ihre Anonymität. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an die Beteiligten weitergegeben.
5. Vernetzung
Wir kennen die verschiedenen Einrichtungen (Arztpraxen, Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs und weitere Beratungsstellen) bei Ihnen vor Ort und arbeiten mit diesen zusammen. Wir sind bestrebt, diesen Kreis von Fachkräften ständig zu erweitern um das Leben für Ihre Kinder und Ihre Familie vor Ort und im Landkreis zu verbessern.
6. Mitwirkung im "Familiengerichtlichen Verfahren"
Wir vertreten Ihre Kinder in familiengerichtlichen Verfahren, wenn es um die Regelung von Besuchskontakten zwischen Ihnen und Ihrer oder Ihrem getrennt lebenden Partnerin oder Partner geht, oder wenn es um Ihre Rechte oder die des anderen Elternteils geht, die die Kinder betreffen. Wir geben dann den Richterinnen und Richtern einen Blick auf die Bedürfnisse der Kinder. Dazu berichten wir dem Gericht nach Gesprächen mit Ihren Kindern, dem anderen Elternteil und Ihnen.