Wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind, ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen.
Gefährdung hat viele Gesichter, zum Beispiel:
Auch Sie als Privatperson können die Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen wahrnehmen und haben dann die Möglichkeit sich an das Jugendamt zu wenden. Auf Wunsch können Sie hierbei anonym bleiben.
In Gefährdungssituationen stellt das Jugendamt den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher.
Montag - Mittwoch 08.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes in großer Not sind, können sich an die Polizei oder die Rettungsleitstelle (Telefon: 05371 19222) wenden.
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können sich zur Einschätzung eines Verdachtes auf eine Kindeswohlgefährdung an die insoweit erfahrene Fachkraft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen des Landkreises Gifhorn wenden.
Gewichtigen Hinweise, die eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstellen, zu erkennen und darauf folgend zu erarbeiten, wie das weitere Vorgehen in den einzelnen Institutionen aussehen kann, ist der Auftrag, den die pseudonymisierte Beratung erfüllen möchte.
Diese Beratung erfolgt selbstverständlich kostenfrei.
Ansprechpartner:
Herr Stefan Knust
4.4. - Prävention, Qualität, Controlling
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: stefan.knust(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-8917
Es gibt für Institutionen die Möglichkeit, sich zur anonymen und multiprofessionellen Fallbesprechung über das Netzwerk Frühe Hilfen anzumelden. Sie können sich dazu an Frau Gehlhar (05371-82-637) und Frau Nordmann (05371-82-589) wenden. Diese organisieren Termine zur anonymen Fallbesprechung. Die Fallbesprechungen finden regelmäßig im örtlichen Gesundheitsamt des Landkreises statt. Das Jugendamt ist dort ebenso vertreten, wie Kinder- und Jugendärztinnen, eine Psychologin, Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt, Sucht-und Drogenberatung etc.
Sollte nach Einschätzung der anrufenden Institutionen aufgrund einer entsprechenden Gefährdungslage ein zügigeres Handeln notwendig sein, so können sich diese selbstverständlich jederzeit mit der Meldung einer Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII an die/den tagesaktuellen Ansprechpartner/in wenden unter der Telefonnummer 05371-82-888.
Für den Bereich anonymer Fallberatung in Kindertagessstätten wenden Sie sich bitte an Frau Findeklee-Krause unter der Telefonnummer 05371-82-838.