Das Jugendamt des Landkreises Gifhorn unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern auf vielfältige Weise.
Vielleicht wünschen Sie finanzielle Unterstützung, benötigen eine Negativbescheinigung oder möchten eine Beurkundung durchführen lassen?
Möglicherweise ist für Ihr Kind die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft erforderlich?
Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter folgenden Dienstleistungen:
Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge)
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Kindschaftsrecht erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).