Als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes hat der Fachbereich Gesundheit (ehemals Gesundheitsamt) die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Das Aufgabenspektrum des Fachbereich Gesundheit ist vielfältig:
Weitere Informationen über die einzelnen Aufgabengebiete und nützliche Informationen rund um das Thema Gesundheit finden Sie im Gesundheitsjournal des Landkreis Gifhorn.
Über die nachfolgende Themenübersicht haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen über einzelne Aufgabenbereiche zu erhalten:
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege - Gruppenprophylaxe
Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Friedhofs- und Bestattungshygiene
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach ProstSchG
Gesundheitberichtserstattung im Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Heilpraktikererlaubnis - Ausübung der Heilkunde
HIV- und Aids-Beratung (HIV-Test)
Impfstatuskontrollen (Schuleingangsuntersuchung, 4., 6. und 9. Klassen)
Infektionshygienische Überwachung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Meldepflichtige Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Mitführung von Medikamenten ins Ausland – Bescheinigung
Reisemedizinische Beratungen und Impfungen
Schulärztliche Untersuchung der 4. Klassen
Stipendienprogramm des Landkreises Gifhorn
Unter dem Motto: „Im Schutz vor Hitze ist Gifhorn spitze“ gibt das Gesundheitsamt Gifhorn einen Leitfaden heraus. Dieser „Hitzeknigge“ soll Bürgerinnen und Bürger auf die Gefahren von Hitze hinweisen und praktische Verhaltenstipps geben.