Soziale Beratung

 

Sozialberatung umfasst das sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Beratungsangebot für Einzelne, Alleinerziehende oder Familien mit verschiedensten sozialen Problemstellungen. Im Mittelpunkt stehen das soziale System und Klienten mit ihren Bedürfnissen sowie die Lösungserarbeitung für Fragen und Probleme. Die soziale und sozialrechtliche Beratung ist von einer juristischen Beratung zu unterscheiden, wobei sich in der Praxis Überschneidungen zeigen, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht bzw. abgedeckt sind. Die fachliche Besetzung der Stellen erfolgt in der Regel durch Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom Sozialpädagogen. Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich, ggf. anonym und unabhängig von Weltanschauung und Religion.

Die Allgemeine Sozialberatung entspringt der Intention, Menschen ein sehr einfach zugängliches Angebot der Beratung und Begleitung, Hilfe und Unterstützung zu unterbreiten. Sie orientiert sich unmittelbar an Lösungen für vielfältige Problemlagen, ist erster Ansprechpartner und Clearingstelle, vielfach erster Zuhörer für Menschen und hält ein eigenes Spektrum unterschiedlicher Hilfearten und -formen im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes bereit. Ähnlich dem Hausarztprinzip im Rahmen des Hilfesystems vermittelt die Sozialberatung als Generalist bei Bedarf auch an spezialisierte Fachdienste, managt und koordiniert unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und -maßnahmen. Außerdem koordiniert der Dienst als Ergänzung professioneller sozialer Arbeit auch den Einsatz Ehrenamtlicher.

Auf diesem Hintergrund versteht sich die Allgemeine Sozialberatung als Mentor für Menschen, denen es nicht gelingt, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu entwickeln. Sie begleitet Menschen, die mit der Komplexität des Alltags überfordert sind und die zur Regelung ihrer häufig multifaktoriell bedingten und umfassenden Problemlagen eine Reihe unterschiedlichster spezieller Fachdienste in Anspruch nehmen müssten und bereits damit selbst dann überfordert wären, wenn die Kooperation dieser Spezialisten optimal organisiert werden könnte. Zudem bedürfen nicht alle Fragen der Konsultation eines spezialisierten Fachdienstes. Sie bietet pragmatische und lösungsorientierte Hilfen bei der Durchsetzung individueller Rechte.

Wegen des geringen Spezialisierungsgrades und ihrer hohen Flexibilität, auf sich verändernde Bedarfslagen problem- und zeitnah reagieren zu können, wird die Allgemeine Sozialberatung häufig als Kernstück und Fundament eines Spektrums von Beratungsangeboten gesehen.

 

Der Landkreis Gifhorn bietet spezialisierte Beratungen zu folgen Themen: Sozialberatung SGB II U25, Sozialberatung SGB XII, Psychosoziale Beratung SGB II, § 67 SGB XII Hilfe.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Rente benötigen, können Sie im Versicherungsamt des Landkreises Gifhorn eine kostenlose Beratung erhalten. Das Versicherungsamt berät Sie in allen Fragen der Rente / Rentenversicherung, zum Beispiel zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Witwerrente.