Das Land Niedersachsen hat alle Impfzentren aufgefordert, für die am 28.01.2021 startende Terminvergabe über die Hotline 0800 99 88 665 oder das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de eine Kapazitätsplanung vorzunehmen. Voraussetzung für diese Kapazitätsplanung ist jedoch die verbindliche Lieferzusage des Landes für Impfdosen, die hierfür eingeplant werden müssen.
Am ersten Tag war die telefonische Hotline des Landes überlastet. Dennoch weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Impftermine ausschließlich über das Land Niedersachsen vergeben werden. Der Landkreis Gifhorn oder die einzelnen Kommunen haben keinen Einfluss auf die Terminvergabe.
Dem Landkreis Gifhorn liegt aktuell nur die Planung für Impfstofflieferungen bis zum 05.02.2021 vor. Demnach ist keine Lieferung für Erstimpfungen im Impfzentrum vorgesehen.
Auf die gestrige Nachfrage seitens der Kreisverwaltung wurde vom Land Niedersachsen mitgeteilt, dass die Liefertermine für die 6. Kalenderwoche voraussichtlich Anfang kommender Woche genannt werden können. Gestern konnte vom Land dazu leider noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.
Der Landkreis Gifhorn konnte daher noch keine Kapazitätsplanung vornehmen. „Das bedeutet für unsere Bürgerinnen und Bürger leider, dass momentan noch keine konkreten Termine für das Impfzentrum Gifhorn gebucht werden können“, so Landrat Dr. Andreas Ebel. Die Buchungshotline des Landes wird jedoch eine Warteliste anlegen, die abgearbeitet wird, sobald eine verbindliche Impfstofflieferung des Landes angekündigt ist.
Landrat Dr. Andreas Ebel rät: „Bitte versuchen Sie es daher vorerst nicht online, sondern ausschließlich über die Hotline, sich einen Termin zu buchen. Nach unseren Informationen gibt es nur telefonisch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.“
Das Impfzentrum Gifhorn ist einsatzbereit, wird durch den Impfstoffmangel aber leider immer noch ausgebremst. Sobald absehbar ist, wann genügend Impfstoff für das Impfzentrum in Gifhorn geliefert wird und dort Termine vergeben werden können, wird die Kreisverwaltung darüber informieren.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Wahrnehmung eines Termins im Impfzentrum muss sich mit einem Ausweisdokument ausgewiesen werden. Dies ist mit dem Personalausweis möglich. Sollte der Personalausweis bereits abgelaufen sein, muss zusätzlich ein anderes Dokument vorgelegt werden. Das geht beispielsweise mit dem Führerschein, der Krankenkassenkarte oder dem Rentenbescheid.