Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen, die ab Samstag, 13. Februar 2021, und bis voraussichtlich 7. März gilt. Diese Verordnung gilt auch für den Landkreis Gifhorn.
Kontaktbeschränkungen
Oberste Priorität hat nach wie vor die Kontaktreduzierung jedes Einzelnen. Jeder, der sich an das Motto „Wir bleiben zu Hause“ hält, trägt damit wesentlich dazu bei, dass das Corona-Virus und die Mutationen sich weniger verbreiten können. Daher ist es auch weiterhin nur erlaubt, dass sich ein Haushalt mit einer weiteren Person im öffentlichen und privaten Raum treffen darf. Analog gilt auch, dass sich eine Einzelperson mit Personen eines weiteren Haushalts treffen darf. Mit der neuen Verordnung sind allerdings Kinder bis sechs Jahren von dieser Regel ausgenommen.
„Ich kann in diesem Zusammenhang nur nochmal betonen, wie wichtig es ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger den Kreis der privaten Kontakte so eng wie möglich hält. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Infektionszahlen zu senken, indem wir uns an die Regeln halten, anstatt diese auszureizen“, erinnert Landrat Dr. Andreas Ebel.
Gewerbe
Das Land Niedersachsen bleibt im Wesentlichen im bisherigen Lockdown. Allerdings dürfen ab dem 13. Februar 2021 in Niederachsen, und damit auch im Landkreis Gifhorn, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen wieder öffnen, dies gilt auch für den gärtnerischen Facheinzelhandel wie beispielsweise Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte. Zudem sind Probefahrten in Fahrzeugen und mit Fahrrädern wieder möglich.
Bildung
Im Bereich Schule und Kindertagesstätten bleibt das Land Niedersachsen vorerst bei den bisherigen Regeln. Das bedeutet für den Landkreis Gifhorn, dass die Grundschülerinnen und –schüler, Förderschülerinnen und –schüler, Schülerinnen und Schüler in Tagesbildungszentren sowie die Abschlussjahrgänge weiterhin im Wechselmodell (Szenario B) Unterricht werden. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Die Schuljahrgänge fünf bis zwölf verbleiben im reinen Distanzlernen (Szenario C), ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen.
Bindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.
Mund-Nase-Bedeckung
Der Landkreis Gifhorn verlängert zudem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Gifhorner Fußgängerzone. Zudem muss an Markttagen (mittwochs und samstags) in der gesamten Fußgängerzone eine medizinische Maske getragen werden. Masken mit Ausatemventil sind nicht erlaubt. Es bleibt außerdem bei der Maskenpflicht rund um und in den Kreishäusern. Weiterhin müssen alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den
Parkplätzen und Wegen, die zum Landkreis Gifhorn gehören, sowie innerhalb der Gebäude eine medizinische Maske tragen.
Aus diesem Grund sind auch weiterhin bei Nutzung der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf sowie des Wertstoffhofes in Ausbüttel von allen Kunden sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen. Ebenso gilt diese Regelung zum Tragen medizinischer oder FFP2-Masken auch für gewerbliche Anlieferer auf der Umschlaganlage der Firma Asche in Gifhorn. Alle Entsorgungseinrichtungen können ohne Voranmeldung weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten für Anlieferungen genutzt werden.
Die Landes-Verordnung ergänzt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerdem um Veranstaltungen im Rahmen der Religionsausübung. Künftig müssen somit auch bei Gottesdiensten medizinische Masken getragen werden. Hinzu kommt, dass die Maskenpflicht ab dem 13. Februar auch dann gilt, wenn die Besucherinnen und Besucher von Gotteshäusern einen Sitzplatz eingenommen haben. Bestehen bleiben laut Landesverordnung außerdem das Gesangsverbot von Teilnehmenden, die Anzeigepflicht bei mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie eine Anmeldepflicht für die Besucherinnen und Besucher, sollten mit einer Auslastung der räumlichen Kapazitäten gerechnet werden.
Mutationen
Da es auch in Niedersachsen bereits mehrere nachgewiesene Fälle von Mutationen gibt, reagiert der Landkreis Gifhorn rechtzeitig darauf. Das Gifhorner Gesundheitsamt kann bei Abstrichen von Kontaktpersonen zu bestätigten Mutationsfällen und bei Reiserückkehrern aus Ländern, in denen Mutationen vermehrt auftreten, eine Untersuchung auf die Mutationen veranlassen. Ansonsten untersuchen die Labore grundsätzlich fünf Prozent aller eingesendeten Proben. Für bestätigte Mutationsfälle hält sich das Gifhorner Gesundheitsamt an die Empfehlung des RKI und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) und spricht eine 14-tägige Quarantäne aus.
Alten- und Pflegeheime:
Für Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen gibt die Landesverordnung ab dem 13. Februar vor, dass täglich ein Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt werden muss.
Telefonfreunde:
Die Gifhorner Kreisverwaltung verweist im Zusammenhang mit dem verlängerten Lockdown nochmals auf das Angebot der Telefonfreunde hin. Dieses Angebot wird von der Ehrenamtskoordinatorin Stephanie Manske betreut. Bei den Telefonfreunden steht der regelmäßige, gemeinsame Austausch mit einer anderen Privatperson im Vordergrund. Im Idealfall bleibt der Ansprechpartner bei dem Projekt „Telefonfreunde“ des Landkreises Gifhorn derselbe, damit eine Vertrauensbasis und auf lange Sicht vielleicht sogar eine Freundschaft entstehen kann. Wer Lust hat, mit Personen zu sprechen oder sich per E-Mail auszutauschen, meldet sich bei der Ehrenamtskoordinatorin Stephanie Manske telefonisch
(05371 82-783) oder per E-Mail (stephanie.manske@gifhorn.de). Diese vermittelt im Anschluss.
Landrat Dr. Andreas Ebel fasst die Maßnahmen zusammen: „In den letzten Wochen konnten wir feststellen, dass die Anzahl der Neuinfektionen und damit auch die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Gifhorn zurückgeht. Das ist eine positive Entwicklung, die dem besonnenen Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger zu verdanken ist. Trotzdem müssen wir weiterhin mit Einschränkungen leben, damit auch die neuen Corona-Virus-Varianten wenig Möglichkeit haben, sich auszubreiten. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die sozialen Kontakte gering zu halten und ich wünsche allen, dass sie gesund bleiben oder es werden.“