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Ab 1. Mai können Bürgerinnen und Bürger Bauanträge ausschließlich digital stellen – das bietet viele Vorteile

veröffentlicht: am 30.01.2025     Presseinformation

Im Zuge der Digitalisierungsstrategie stellt die Umstellung auf das digitale Baugenehmigungsverfahren einen wichtigen Schritt dar.

Seit Anfang 2024 ist gemäß Online-Zugangsgesetz eine digitale Antragsstellung gesetzlich vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung hat der Landkreis Gifhorn von vornherein den Weg verfolgt, nicht nur die Antragsstellung zu digitalisieren, sondern das komplette Verfahren der weiteren Bearbeitung bis hin zur Bescheidung des Antrags medienbruchfrei aufzustellen.

Diese Modernisierung des Antragsverfahrens zielt darauf ab, den Genehmigungsprozess effizienter, schneller und transparenter zu gestalten. Bauanträge können vollständig online eingereicht werden, was sowohl den Papierverbrauch reduziert als auch den gesamten Ablauf vereinfacht und umweltfreundlicher macht. Bereits innerhalb des Jahresverlaufes 2024 bearbeitete die Abteilung Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn medienbruchfrei digital eingereichte Anträge bis hin zur Genehmigung.

In der Praxis erfolgt derzeit noch ein Hybrid-Betrieb, da Anträge derzeit weiterhin in Papierform entgegengenommen werden, gleichzeitig eine zunehmende Zahl von  Antragstellern von der Möglichkeit des digitalen Bauantrages Gebrauch macht. Es ist vorgesehen, diese Übergangsphase im Frühjahr abzuschließen und ab dem  01.05.2025 nur noch digitale Anträge entgegenzunehmen. Damit werden einheitliche Bearbeitungsstrukturen geschaffen und die Vorteile der Digitalisierung vollständig genutzt.

Vorteile der Digitalisierung: 

  • Zeitersparnis und Effizienz: Anträge können elektronisch eingereicht, bearbeitet und weitergeleitet werden. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.
  • Transparenz: Antragsteller haben jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand und können den Fortschritt online nachverfolgen.
  • Umweltfreundlichkeit: Durch die Umstellung wird der Papierverbrauch deutlich gesenkt, was Kosten spart und die Umwelt schont. Insbesondere entfällt das bisher erforderliche Einreichen mehrere Exemplare für die während der Antragsbearbeitung erforderliche Kommunikation zwischen verschiedenen Beteiligten.
  • Verbesserte Kommunikation: Die digitale Plattform ermöglicht eine schnellere und direkte Kommunikation zwischen allen Beteiligten, wie Bauherren, Architekten und der Verwaltung.

Um den Einstieg in das neue Verfahren zu erleichtern, stehen umfassende Video-Tutorials hier und im Serviceportal bereit. Diese anschaulichen Anleitungen wurden mit der Braunschweiger Agentur The Why Guys GmbH entwickelt. Sie führen  Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser Schritt für Schritt durch den gesamten  Prozess der digitalen Bauantragstellung und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Mit der Einreichung eines digitalen Bauantrages erhält jeder teilnehmende Entwurfsverfasser derzeit einen Link mit der Möglichkeit, die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zurückzuspiegeln. Diese Umfrage für die Entwurfsverfasser trägt dazu bei, den Service weiter zu verbessern. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv und Verbesserungsvorschläge führten bereits zur Optimierung der Software.

Die digitale Antragstellung wird über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn ermöglicht. Unter der Rubrik Dienstleistung kann das jeweilige Verfahren (zum Beispiel das Bauantragsverfahren, das Mitteilungsverfahren oder die Bauvoranfrage und noch weitere Verfahren) gewählt werden. Schritt für Schritt wird der Bürger bzw. der Entwurfsverfasser durch die Antragsstrecke geführt, so dass eine einfache und übersichtliche Antragsstellung gewährleistet ist.

Für die digitale Antragstellung ist zurzeit die Bund-ID zwingend erforderlich. Im Laufe des Jahres wird es zusätzlich möglich sein, über das Mein-Unternehmer-Konto einen digitalen Antrag zu stellen. Dieses erlaubt, dass mehrere Personen in einem Unternehmen autorisiert sind, einen Antrag digital einzureichen.

Im Rahmen der Antragstellung werden die Entwurfsverfasser dann angeleitet, die einzelnen Dokumente gemäß Bauvorlagenverordnung hochzuladen. Anschließend können sie den Antrag absenden, welcher bei der Abteilung Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn eingeht. 

Es wird ein Projektraum erzeugt; die Antragsdaten werden in den Projektraum überführt und Bauherr und Entwurfsverfasser erhalten eine Einladung. Der Baugenehmigungsprozess wird transparent, ortsunabhängig und medienbruchfrei bis hin zum Bescheid über die Plattform abgewickelt. Die Bescheide (zum Beispiel Baugenehmigung oder Gebührenbescheid) können vom Bauherrn selbstverständlich heruntergeladen werden, sodass diese dauerhaft zur Verfügung stehen. 

Durch das digitale Verfahren entfallen insbesondere die bisherigen Postwege bei der Kommunikation mit den verschiedenen am Verfahren Beteiligten. Wie bisher stellen aber vollständige und genehmigungsfähige Bauantragsunterlagen die Voraussetzung für eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung dar. 

„Ich freue mich, dass es durch diese Umstellung gelingt, eine für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen wichtige Dienstleistung nunmehr durchgängig digital anzubieten“, so Landrat Heilmann. Darüber hinaus sind zukünftige Projekte wie die Digitalisierung des Bauaktenarchivs und die Georeferenzierung der Bebauungspläne in Kooperation mit den Gemeinden in Vorbereitung, um den Digitalisierungsgrad des Landkreises Gifhorn weiter zu steigern.