Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 01.02.2022     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Es gilt Warnstufe 3

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Veröffentlichung des RKI mit Stand: Dienstag, 01.0.2022, 3:51 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 14.767 (+ 100)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 1.263
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 712,6 (- 5,4)
  • Todesfälle: 250 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 37.952 (+ 161)

Nachgewiesene Fälle der Omikron-Variante: 148 (+/- 0)

Aktueller Stand des Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und des Indikators „Intensivbettenbelegung“, basierend auf den Veröffentlichungen des Landes Niedersachsen mit Stand: Dienstag, 01.02.2022:

  • Hospitalisierungs-Inzidenz: 8,6 (+ 0,2)
  • Intensivbettenbelegung: 4,7% (- 0,2%)

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 6
  • davon Neuinfektionen: 0
    • Seniorenresidenz am Park (Wesendorf)
    • Ruhesitz Romatica Sprakensehl-Bokel

Weitere Informationen:

  • In der Pestalozzischule Gifhorn wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Gruppe eine Quarantäne angeordnet.
  • In der Kita „Kunterbunt“ (Brechtorf) wurden fünf Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für drei Gruppen eine Quarantäne angeordnet.
  • In der Kita Gifhörnchen wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für zwei Gruppen eine Quarantäne angeordnet.

 

Wichtiger Hinweis:

Der Landkreis Gifhorn stellt den Umfang der Kommunikation von Corona-Fällen in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas und Schulen) um. Künftig werden im täglichen Bericht der Kreisverwaltung nur die Einrichtungen genannt, in denen ein Ausbruchsgeschehen (abhängig vom Ermittlungsergebnis des Gesundheitsamtes) vorliegt und somit die Anordnung einer Quarantäne notwendig ist.
Die „Selbstbeobachtung“ ist keine Folge eines Corona-Ausbruchsgeschehens, welche durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss, sondern ist bereits durch die Absonderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen eine allgemein gültige Bürgerpflicht, im Falle eines positiven Corona-Test bzw. der Zuordnung als Kontaktperson eines Corona-Falls.
Aufgrund der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens und mit Blick auf die Vielzahl an täglichen Neuinfektionen kommt es regelmäßig zu einzelnen Infektionen innerhalb einer Gruppe oder Klasse. Diese Infektionen ziehen jedoch in der Regel keine Quarantäne-Maßnahmen für die betroffene Gruppe/Klasse nach sich (da kein Ausbruchsgeschehen). Mit der neuen Vorgehensweise verfolgt die Kreisverwaltung das Ziel, ein klares Bild über aktuelle Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen zu kommunizieren. Die Kreisverwaltung bittet für diese Vorgehensweise um Verständnis.

 

Inzidenzen der letzten 7 Tage:

  • Mittwoch, 26.01.2021: 577,2 (+ 28,2)
  • Donnerstag, 27.01.2022: 569,3 (- 7,9)
  • Freitag, 28.01.2022: 632,5 (+ 63,2)
  • Samstag, 29.01.2022: 706,4 (+ 73,9)
  • Sonntag, 30.01.2022: 708,1 (+ 1,7)
  • Montag, 31.01.2022: 717,7 (+ 9,6)
  • Dienstag, 01.02.2022: 712,6 (- 5,4)

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln finden Sie unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/