Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 17.03.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des NLGA mit Stand 17.03.2021, 9:00 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 3.943 (+ 36)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 116
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 65,7 (+ 13,6)
- Todesfälle: 165 (+ 1)
Für den Landkreis Gifhorn muss im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein weiterer Todesfall vermeldet werden. Die Personen gehört zur Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Der Todesfall stammt aus der KW 10.
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 17.499 (+ 62)
Weitere Informationen:
- An der Grundschule Rühen wurde eine Kind positiv auf das Coronavirus getestet. Hierbei handelte es sich um eine Umgebungsuntersuchung von K1Personen.
- In der Krippe Rühen wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
- In der Gebrüder Grimm Schule Gifhorn wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
- In der Grundschule Leiferde wurde ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet. Für eine Gruppe Schülerinnen und Schüler sowie eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter wurde seitens des Gesundheitsamtes eine Quarantäne angeordnet.
- In drei weiteren Einrichtungen wurden ebenfalls Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 0
- davon Neuinfektionen: 0
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen.
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- Alltagsmasken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.