Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 25.05.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 25.05.2021, 3:12Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.988 (+/- 0)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 132
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 74,8 (- 1,7)
- Todesfälle: 182 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.333 (+ 71)
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 17
- davon Neuinfektionen: 0
- Aktuell betroffene Einrichtungen:
- Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen
NEU ab 21.05.2021: Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
- Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
- Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
- Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
- Sport:
- Indoor-Sportangebote: Im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt
- Outdoor-Sportangebote: Gruppensport für Kinder bis einschließlich 18 Jahren (max. 30 Kinder und nicht wechselnde Gruppenzusammensetzung), Sport für Erwachsene nur kontaktlos möglich, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Schwimm- und Reha-Kurse mit bis zu 20 Personen möglich
- Einzelhandel: Zutritt mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
- Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf; Außengastronomie erlaubt, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
- Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- MO - DO von 9 bis 16 Uhr
- FR von 8 bis 16 Uhr
- SA von 10 – 16 Uhr
- SO von 10 bis 14 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- MO - DO von 9 bis 16 Uhr
- FR von 8 bis 16 Uhr
- SA von 10 – 16 Uhr
- SO von 10 bis 14 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.