Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 16.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 16.05.2021, 3:10 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.843 (+ 17)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 164
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 92,9 (- 2,8)
  • Todesfälle: 180 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 23.535 (+/- 0)

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 25
  • davon Neuinfektionen: 4
  • Aktuell betroffene Einrichtungen:
    • DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
    • Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen

In der Kita Osloß wurde eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Für eine Gruppe wurde eine Quarantäne bis zum 25.05.2021 angeordnet.

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Bundesnotbremse):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Ausgangssperre: 22:00 bis 5:00 Uhr; Sport ist alleine und im Freien von 22:00 bis 0:00 Uhr erlaubt (nicht auf oder in Sportanlangen)
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + eine Person (1+1-Regel); zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport: Im Rahmen der 1+1-Regel erlaubt; Ausnahme: Kontaktfreier Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (max. 5 Kinder) Trainerinnen und Trainer benötigen negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Einzelhandel: Click & Collect; Click & Meet mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf
  • Körpernahe Dienstleistungen: Geschlossen; Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Anwendungen sowie Friseur und Fußpflege; für Friseur und Fußpflege ist ein negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.