Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 18.05.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 18.05.2021, 3:11 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.845 (+ 2)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 152
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 86,1 (- 3,4)
- Todesfälle: 180 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 23.748 (+ 213)
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 26
- davon Neuinfektionen: 1
- Aktuell betroffene Einrichtungen:
- DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
- Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen
Weitere Informationen:
- In der AWO-Kita Westerbeck wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Gruppe eine Quarantäne bis zum 25.05.2021 angeordnet.
- In der Kita Osloß wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Gruppe eine Quarantäne bis zum 23.05.2021 angeordnet.
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Bundesnotbremse):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
- Ausgangssperre: 22:00 bis 5:00 Uhr; Sport ist alleine und im Freien von 22:00 bis 0:00 Uhr erlaubt (nicht auf oder in Sportanlangen)
- Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + eine Person (1+1-Regel); zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
- Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
- Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
- Sport: Im Rahmen der 1+1-Regel erlaubt; Ausnahme: Kontaktfreier Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (max. 5 Kinder) Trainerinnen und Trainer benötigen negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
- Einzelhandel: Click & Collect; Click & Meet mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
- Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf
- Körpernahe Dienstleistungen: Geschlossen; Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Anwendungen sowie Friseur und Fußpflege; für Friseur und Fußpflege ist ein negativen Test / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.