Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 06.05.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 06.05.2021, 3:09 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.587 (+ 35)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 168
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 95,2 (+ 2,3)
- Todesfälle: 177 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 22.568 (+ 145)
Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 06.05.2021): 49.364 (+ 5.430)
Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 865 (+ 70)
Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):
- Stadt Gifhorn: 100
- Stadt Wittingen: 17
- Gemeinde Sassenburg: 20
- Samtgemeinde Boldecker Land: 23
- Samtgemeinde Brome: 34
- Samtgemeinde Hankensbüttel: 2
- Samtgemeinde Isenbüttel: 20
- Samtgemeinde Meinersen: 28
- Samtgemeinde Papenteich: 28
- Samtgemeinde Wesendorf: 31
- Gesamt: 303
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 26
- davon Neuinfektionen: 8
- Aktuell betroffene Einrichtungen:
- Haus Niedersachsen; Oerrel
- DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
- Haus Empatica; Osloss
- Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen
Weitere Informationen:
- In der Krippe Zuckerrübchen wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wird für eine Gruppe eine Quarantäne bis zum 14.05.2021 angeordnet.
- Im Flüchtlingsheim EhraLessien wurden sieben weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wird die bereits bestehende Quarantäne bis zum 12.05.2021 verlängert.
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze:
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
- Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
- Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
- Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
- Sport: Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen; Ausnahmen für Kinder bis einschließlich 14 Jahre (gleichbleibende Gruppen mit max. 20 Kindern)
- Einzelhandel: Geöffnet mit Terminvereinbarung (kein negatives Testergebnis notwendig)
- Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.