Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 10.05.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 10.05.2021, 3:11 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.685 (+ 6)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 200
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 113,3 (+ 3,4)
- Todesfälle: 180 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 22.794 (+/- 0)
Wichtiger Hinweis:
Der Landkreis Gifhorn liegt mit dem heutigen Tag an einem Dreitagesabschnitt über einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Damit gilt ab kommenden Mittwoch, 12. Mai 2021, die Bundesnotbremse gemäß Bundes-Infektionsschutzgesetz.
Über die Maßnahmen, die ab kommenden Mittwoch im Landkreis Gifhorn gelten, werden wir heute im Laufe des Tages informieren.
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 24
- davon Neuinfektionen: 0
- Aktuell betroffene Einrichtungen:
- Haus Niedersachsen; Oerrel
- DRK Pflegewohnhaus; Calberlah
- Haus Empatica; Osloss
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze:
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
- Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
- Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
- Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
- Sport: Indoor-Sporteinrichtungen mit Kontaktbeschränkung und Hygienekonzept geöffnet; Outdoor-Sportanlagen dürfen mit Hygiene- und Testkonzept öffnen (Kontaktsport für Kinder bis einschließlich 17 Jahre in Gruppen bis max. 30 Kindern erlaubt; Erwachsene nur kontaktfreier Sport)
- Einzelhandel: Geöffnet mit negativem Testergebnis
- Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf, Außengastronomie (mit negativem Testergebnis)
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.