Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 07.06.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 07.06.2021, 3:11 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.084 (+ 5)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 43
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 24,4 (+ 2,3)
- Todesfälle: 183 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.950 (+ 47)
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
• Laufende/aktive Fälle: 0
• davon Neuinfektionen: 0
Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung unter 35; gültig ab Sonntag, 06.06.2021):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Bars [auch Shisha-Bars]): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit max. 100 Personen (geschlossener Personenkreis, Testpflicht)
- Diskotheken und Clubs: mit 50% Auslastung geöffnet; medizinische Maskenpflicht; Testpflicht
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann.
- Tourismus: erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geöffnet; Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser nur mit sitzendem Publikum
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
- In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 500 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich
- Unter freiem Himmel: mit sitzendem und zeitweise stehendem Publikum max. 500 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich; bei mehr als 250 Personen besteht eine Testpflicht
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
- Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.