Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 04.06.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 04.06.2021, 3:11 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.070 (+ 10)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 52
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 29,5 (- 4,5)
- Todesfälle: 183 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.903 (+ 37)
Wichtige Hinweise:
- Mit der heutigen 7-Tage-Inzidenz von 29,5 liegt der Landkreis Gifhorn den fünften Werktag in Folge und damit stabil unter der Inzidenzschwelle von 35. Die notwendige Allgemeinverfügung wird die Kreisverwaltung heute versenden. Daraus ergibt sich, dass für den Landkreis Gifhorn ab Sonntag, 06.06.2021, weitere Lockerungen auf Basis der Niedersächsischen Corona-Verordnung möglich werden.
Über die einzelnen Regelungen und Maßnahmen informiert die Kreisverwaltung rechtzeitig. - Die Kreisverwaltung stellt zum kommenden Wochenende Ihre Fallzahlmeldungen für Samstag und Sonntag ein. Bitte informieren Sie sich künftig an den Wochenende über das Corona-Dashboard des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das RKI-Dashboard ist erreichbar unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/. Unter der Woche wird die Kreisverwaltung weiterhin über die aktuelle Corona-Situation informieren.
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
• Laufende/aktive Fälle: 0
• davon Neuinfektionen: 0
Weitere Informationen:
- An der AdamRiese-Schule wurde eine Person positiv auf das Coronvirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Teilgruppe eine Quarantäne bis zum 14.06.2021 angeordnet.
- An der Grundschule Wesendorf wurde eine Person positiv auf das Coronvirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Teilgruppe eine Quarantäne bis zum 14.06.2021 angeordnet.
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung zwiwschen 35 und 50; gültig bis einschließlich Samstag, 05.06.2021):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport:
- Indoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen erlaubt; Testpflicht für Volljährige und Trainer
- Outdoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés):
- Innengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; medizinische Maskenpflicht; Auslastung bis max 50%; Testpflicht; Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr
- Außengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; private Feiern bis max. 50 Personen
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
- Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: mit begrenzten Kapazitäten möglich; Testpflicht
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
- In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht
- Unter freiem Himmel: mit sitzendem Publikum max. 250 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht
Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung unter 35; gültig ab Sonntag, 06.06.2021):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit max. 100 Personen (geschlossener Personenkreis)
- Diskotheken, Clubs, Bars (auch Shisha-Bars): mit 50% Auslastung geöffnet
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann.
- Tourismus: erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geöffnet; Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser nur mit sitzendem Publikum
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
- In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 500 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich
- Unter freiem Himmel: mit sitzendem und zeitweise stehendem Publikum max. 500 Personen; bei mehr als 250 Personen besteht eine Testpflicht
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
- Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.