Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 25.06.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 25.06.2021, 3:12 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.111 (+ 5)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 7
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 4,0 (+ 2,3)
- Todesfälle: 187 (+ 1)
Für den Landkreis Gifhorn muss ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermeldet werden. Die Person gehört zur Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und war wohnhaft in einem Alters- und Pflegeheim. Der Todesfall stammt aus der KW 23.
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 25.383 (+ 12)
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 0
- davon Neuinfektionen: 0
Weitere Informationen:
- An der Grundschule Isenbüttel wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für zwei Klassen eine Quarantäne bis zum 06.07.2021 angeordnet.
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze:
Folgendes gilt ab Montag, 21.06.2021, im Landkreis Gifhorn (7-Tage-Inzidenz unter 10):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten; Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Drinnen max. 25 Personen, draußen max. 50 Personen; Bei negativem Test mehr als 25 bzw. 50 Personen erlaubt; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen und Eingangsbereichen
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Bars [auch Shisha-Bars]): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit geschlossenem Personenkreis und ohne Personenbeschränkung; Abstandsgebot und Maskenpflicht entfällt bei private Feiern; Testpflicht bei mehr als 25 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen)
- Diskotheken und Clubs: Testpflicht; Abstandsgebot und Maskenpflicht entfällt
- Körpernahe Dienstleistungen (auch Prostitution): erlaubt; medizinische Maskenpflicht; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann
- Tourismus: erlaubt
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen sowie Kinos, Theater, Opern-/Konzerthäuser): geöffnet; drinnen (max. 25 Personen) und draußen (max. 50 Personen) entfällt Abstandsgebot und Maskenpflicht; drinnen (mehr als 25 Personen) und draußen (mehr als 50 Personen) gilt Abstandsgebot und Maskenpflicht weiterhin (Ausnahme: negativer Test)
- Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und Freizeitparks: geöffnet
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
- Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Im Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben sowie in den zugehörigen Eingangsbereichen
- Im ÖPNV
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.