Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 28.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 28.05.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.020 (+ 19)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 71
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 40,2 (- 1,7)
  • Todesfälle: 183 (+ 1)

Für den Landkreis Gifhorn muss ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermeldet werden. Die Person gehört zur Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Todesfall stammt aus dem KW 19.

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.604 (+ 42)

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 0
  • davon Neuinfektionen: 0

 

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport:
    • Indoor-Sportangebote: Im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt
    • Outdoor-Sportangebote: Gruppensport für Kinder bis einschließlich 18 Jahren (max. 30 Kinder und nicht wechselnde Gruppenzusammensetzung), Sport für Erwachsene nur kontaktlos möglich, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Schwimm- und Reha-Kurse mit bis zu 20 Personen möglich
  • Einzelhandel: Zutritt mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf; Außengastronomie erlaubt, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
  • Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich 
     

Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
     

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 12 Uhr
  • SA von 10 bis 16 Uhr
  • SO von 10 bis 14 Uhr 

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 12 Uhr
  • SA von 10 bis 16 Uhr
  • SO von 10 bis 14 Uhr 

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.