Ansprechpartner in der Corona-Pandemie: Bürgertelefon geschaltet

veröffentlicht: am 23.02.2022     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn bietet unterschiedliche Anlaufstellen für verschiedene Anliegen rund um die Corona-Pandemie an. Anlässlich der neuen Corona-Verordnung – gültig voraussichtlich ab 24. Februar 2022 – und den angekündigten Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen, wurde ein zusätzliches Bürgertelefon für Auskünfte zu den Regelungen und Maßnahmen geschaltet. Sobald die neue Corona-Verordnung veröffentlicht ist, wird auch die Kreisverwaltung wie gewohnt über die neuen Regelungen informieren.

Das Bürgertelefon ist ab sofort erreichbar unter der Telefonnummer 0800/8282–444. Die Anrufe werden montags, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr entgegengenommen. Das Bürgertelefon kann ausschließlich Fragen zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen beantworten und ist befristet bis 20. März 2022. Für Detailfragen – beispielsweise zum Bereich Gewerbe, Schule oder Kita – müssen sich die Bürgerinnen und Bürger an die spezifischen Ansprechpartner wenden.

 

Alle Ansprechpartner im Überblick:

  • Allgemeine Fragen

Allgemeine Anfragen an das Gifhorner Gesundheitsamt können Bürgerinnen und Bürger über die Telefonnummer 0800/8282–555 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr; Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) stellen. Das Gesundheitsamt bittet jedoch darum, nur in dringenden Fällen anzurufen. Anliegen die nicht eilig sind, können per E-Mail an gesundheitsamt(at)gifhorn.de gerichtet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rufen anschließend zurück.

  • Positiver Selbst-/Schnelltest

Positive Selbst-/Schnelltestergebnisse können ohne vorheriges Telefonat direkt per E-Mail an coronapositiv(at)gifhorn.de gesendet werden.

  • Positiver PCR-Test und Kontaktpersonen

Für positive PCR-Testergebnisse sowie Kontaktpersonen stehen Onlineformulare auf der Homepage unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ zur Verfügung. Nach dem Ausfüllen und Absenden der Formulare erhalten die betroffenen Personen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen in Schriftform – entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.

  • Verkürzung der Quarantäne (Freitestung)

Bei bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich aus der Quarantäne freizutesten. Nachweise über eine Freitestung (negativer Test) müssen an freitestung(at)gifhorn.de gesendet werden. Alle Informationen zur Freitestung sind ebenfalls auf der Homepage unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ zu finden.

  • Corona-Impfung

Rückfragen rund um das Thema Corona-Impfung (Erstimpfungen, Auffrischungsimpfungen, Mobiles Impfteam) werden unter der Telefonnummer 0800/9982-222 montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr beantwortet.

  • Gewerbetreibenden

Per Telefon: 05371/82-321 oder 05371/82-255

Per E-Mail: gewerbeangelegenheiten(at)gifhorn.de

  • Schule und Sport

Per Telefon: 05371/82-421

Per E-Mail: schuleundsport(at)gifhorn.de

  • Kinderbetreuung

Per Telefon: 05371/82 – 578

Per E-Mail: notbetreuung(at)gifhorn.de

  • Impfpflicht in Einrichtungen:

Per E-Mail: impfschutz(at)gifhorn.de