Auch der Landkreis Gifhorn war in den vergangenen Wochen von Hochwasser betroffen. Symbolfoto: Thaut Images – stock.adobe.com

Anträge für akute Hochwasserhilfen

veröffentlicht: am 24.01.2024     Presseinformation

Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Gifhorn gestellt werden.

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Gifhorn gestellt werden. Der Landkreis Gifhorn wird Anfang der kommenden Woche an dieser Stelle darüber informieren, wie die Anträge gestellt werden können. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Weitere Informationen finden Betroffene auch auf der Internetseite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html.