Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Gifhorn gestellt werden. So funktioniert es.
Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Gifhorn gestellt werden:
Landkreis Gifhorn
Abteilung 3.1 – Katastrophenschutz
Im Heidland 41
38518 Gifhorn
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn unter der Telefonnummer 05371-82173 melden oder per E-Mail an katastrophenschutz(at)gifhorn.de wenden.
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Informationen zu dem Thema, die Förderrichtlinie zum Nachlesen und das entsprechende Antragsformular finden Betroffene auf der Internetseite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, siehe unter FAQ.