„Bitte schützen Sie sich und Ihre Angehörigen, die in Pflegeheimen leben,“ appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel an die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Gifhorn.
Hintergrund der Bitte: aufgrund der Corona-Krise sind besonders gefährdete Personen identifiziert worden, deren Schutz eine herausragende Anforderung für unsere Gesellschaft bedeutet. „Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen gehören zu den sogenannten Risikogruppen. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landkreises haben verstanden, dass die bereits bestehenden Betretungsverbote von Pflegeheimen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen gelten,“ führt Landrat Dr. Andreas Ebel weiter aus.
Trotz der geltenden Regeln erhält die Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn in einigen wenigen Fällen von Pflegeheimbetreibern die Mitteilung, dass von Angehörigen, die die Heime nicht mehr betreten dürfen, teilweise uneinsichtiges Verhalten gezeigt wird.
Landrat Dr. Andreas Ebel macht deutlich: „Mit einem solchen Verhalten riskieren die Angehörigen etwaige strafrechtliche Verfolgung. Und, noch viel gravierender, mit Verstößen gegen das Betretungsverbot riskieren diese Personen die Gesundheit und das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner.“.
Bei allem Verständnis für Angehörige, die in dieser Krisenzeit ihre Familienangehörigen in den Pflegeeinrichtungen nicht allein lassen möchten, betont Landrat Dr. Andreas Ebel: „Der Schutz des Lebens unserer älteren, teilweise pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner sollte als deren Grundrecht auch gerade für die Verwandtschaft gelten.“.
Der Landrat macht deutlich, dass alle zukünftig bekanntwerdenden Verstöße gegen die Betretungsverbote durch die Kreisverwaltung den Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung von Ermittlungen zugeleitet werden. „Allerdings agieren die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger in der derzeitigen Ausnahmesituation verantwortungsvoll. Diesen Personen gilt mein ausdrücklicher Dank.“