Aufstallungsgebot für Hausgeflügel im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 09.02.2021     Presseinformation

Bei einer an den Harvesser Kiesteichen im Landkreis Peine tot aufgefundenen Graugans wurde das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza HPAI H5N8) nachgewiesen.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine gefährliche Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen. Infektionen des Menschen mit diesen Virustypen sind bislang nicht bekannt geworden, der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich. 

Seitdem in Norddeutschland seit Ende Oktober 2020 erste Fälle des HPAI H5 Virus bei Wildvögeln aufgetreten sind, wurden bereits über 650 Ausbrüche nachgewiesen, davon über 50 auch bei Hausgeflügel. Die Gefahr einer weiteren Verbreitung des Virus der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung in Geflügelbestände ist auch laut Risikobeurteilung des Friedrich-Löffler-Institutes sehr hoch. 

Durch Ausscheiden des Erregers mit dem Kot können Wildvögel die Umwelt so kontaminieren, dass auch Hobby- und Nutzgeflügel infiziert werden. Tötungen von Geflügelbeständen oder die amtliche Ausweisung von Sperr- und Beobachtungsgebieten sind die Folge einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände.

Die Verschleppung in Hausgeflügelbestände muss verhindert werden. Daher werden durch die Landkreise Gifhorn und Peine und die Stadt Braunschweig mit entsprechenden tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen angeordnet, dass Geflügel in dem Gebiet, in dem sich der betroffene Gänseschwarm befindet, Geflügel aufzustallen ist.

Der Landkreis Gifhorn appelliert weiterhin an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung kommt es jetzt besonders auf die Einhaltung der (ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen!) Biosicherheitsmaßnahmen an. 

Wenn Geflügel außerhalb der vom Aufstallungsgebot betroffenen Gebiete weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt auf den Schutz des Geflügelbestandes vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu achten. Dazu gehören insbesondere Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu und das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.

Da die Lage sich kurzfristig ändern kann, ist auch jederzeit mit einer Ausweitung der Gebiete für die die amtliche Anordnung einer Aufstallung des Geflügels getroffen wird, zu rechnen. 

Bei der reinen Stallhaltung von Geflügel, das vorher im Freiland gehalten wurde, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Tierhalters, seine Tiere auch im Stall artgerecht zu halten: Insbesondere ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz sind wichtig, um eine tierschutzgerechte Haltung zu gewähren.

Wer tote Wasservögel oder Greifvögel findet, wird gebeten, dies umgehend beim Landkreis Gifhorn, Abt. Veterinärwesen (veterinaeramt(at)gifhorn.de oder telefonisch unter 05371 82-391) zu melden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch einen praktizierenden Tierarzt vorgeschrieben. Ziel ist es, ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.

Hintergrundinformation zur „aviären Influenza“ finden sich u. a. im Internet:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmen-tierhalter.html

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest2016.html

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/haeufig-gestellte-fragen-zur-gefluegelpest-148904.html