Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in der Ortschaft Barwedel im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 11.12.2024     Presseinformation

Die Amerikanische Faulbrut (AFB)stellt eine Erkrankung der Bienen dar, bei der die Larven der Bienen durch den Erreger der Krankheit infiziert werden und auf Dauer in dem Bienenvolk absterben. Durch den fehlenden Nachwuchs sterben die Bienenvölker mehr oder weniger auf ab. Diese Tierseuchen wurde 2023 bereits bei Bienenvölkern in Barwedel festgestellt, Sanierungen und die Ausweisung eines Sperrbezirkes waren die Folge.

Bei den Nachuntersuchungen im Sperrbezirk wurden im Herbst 2024 in einem Bienenstand ein neuer Ausbruch der AFB und in einem weiteren Bestand der Verdacht des Ausbruches der AFB festgestellt. Der Landkreis hat daher den vorhandenen Sperrbezirk in einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vergrößert.

In dem betroffenen Gebiet dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienenvölker dürfen auch nicht in den Sperrbezirk hineingebracht werden.

Alle Bienenvölker der Imker in diesem Gebiet müssen, soweit das noch nicht erfolgt ist, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssen alle Imker mit Völkern in diesem neu ausgewiesenen Gebiet diese unter Angabe der Zahl und des genauen Standortes der Völker bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schloßplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (05371/82394) melden, soweit dies noch nicht passiert ist. Meldungen für Bienenvölker im bisherigen Sperrbezirk gelten als erfolgt.

Auch außerhalb des im Landkreis Gifhorn vorhandenen Sperrbezirkes weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker hin, dass gem. BienenseuchenVerordnung alle Bienenstände im Landkreis Gifhorn erfasst werden müssen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn mitzuteilen. Daraufhin wird eine Registriernummer für den Standort ausgegeben. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stellt nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die gesamte tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2024 finden Sie hier.​​​​​​​