Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem Beschluss am Dienstag, 6. April 2021, die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Das OVG hat die Ausgangssperre in der Region Hannover im Ergebnis als nicht rechtskonform moniert. Die Region Hannover hat aus der Entscheidung des OVG die Konsequenzen gezogen und die Ausgangssperre aufgehoben.
Der Landkreis Gifhorn hat sich daraufhin umgehend mit den Gründen, die das OVG gegen die Ausgangssperre anführt, auseinandergesetzt. Im Vordergrund stand dabei, die Auswirkungen des OVG-Urteils auf den Landkreis Gifhorn intensiv zu prüfen. Dabei steht der Landkreis auch im engen Austausch mit den benachbarten Gesundheitsbehörden.
Der Landkreis Gifhorn konnte dabei auf seine Erfahrungen zu Beginn dieses Jahres zurückgreifen. Bereits im Januar 2021 hatte der Landkreis Gifhorn erstmalig aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz eine Ausgangssperre verhängt. Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass in der Folge die 7-Tage-Inzidenz innerhalb von 14 Tagen um 140 Punkte gesenkt werden konnte.
Darüber hinaus hält sich der Landkreis Gifhorn mit der angeordneten Ausgangssperre an die Vorgabe der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die die Ausgangssperre im Falle des Überschreitens bestimmter Inzidenzen als Instrument vorsieht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung lag die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Gifhorn bei 183,5. Damit lag er deutlich über dem vom Land festgelegten Wert von 150. Diese hohe Inzidenz ist zwar derzeit auf einen relativ niedrigen Stand von 112,7 gefallen - der Wert spiegelt jedoch nicht das aktuelle Infektionsgeschehen wider und ist keineswegs repräsentativ. Denn rund um die Osterfeiertage sind deutlich weniger Menschen zum Arzt gegangen und es wurden dementsprechend weniger Abstriche vorgenommen. Die Infektionszahlen fallen dadurch deutschlandweit – und auch in Gifhorn – sehr viel niedriger aus und haben nur eine eingeschränkte Aussagekraft. In den kommenden Tagen wird es voraussichtlich zu vielen Nachmeldungen kommen. Darauf verweist auch das Land Niedersachsen bei der Bekanntgabe der aktuellen Inzidenzen und bestärkt den Landkreis Gifhorn damit in seiner Vorgehensweise.
Der Landkreis Gifhorn hat sich deshalb entschieden, zunächst an der Allgemeinverfügung zur Anordnung der Ausgangssperre festzuhalten. Dabei stimmt er seine Vorgehensweise eng mit dem Land Niedersachsen als Verordnungsgeber ab und hat aktuell hierzu mit dem Sozialministerium Kontakt aufgenommen. Wie angekündigt, wird der Landkreis Gifhorn auch weiterhin genauestens die Entwicklung der Infektionszahlen, der Rechtsprechung und die Hinweise des Gesundheitsministeriums prüfen und erforderlichenfalls die getroffenen Regelungen anpassen oder aufheben.