Das Impfzentrum Gifhorn hat seit Freitag seine Kapazitäten erhöht, damit die erforderlichen Zweitimpfungen erfolgen können, ohne dass die Zahl der Erstimpfungen zurückgefahren werden muss.
Seit Freitag sind fünf Impfteams im Impfzentrum im Einsatz, die im Wesentlichen die „Über-80-Jährigen“ impfen aber auch Personal der Polizei. In dieser Woche wird sich die Kapazität auf bis zu sechs Impfteams im Impfzentrum und zusätzlich zwei bis drei mobile Teams erhöhen. Die mobilen Teams werden Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erstimpfungen sowie Tagespflegeeinrichtungen für Zweitimpfungen anfahren.
Diese Woche erfolgen im Impfzentrum auch bereits Impfungen der Haus- und Facharztpraxen. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits für die 11. Kalenderwoche vorgesehen. Für die Impfungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie in den Grund- und Förderschulen werden bereits Vorbereitungen getroffen, so dass damit auch in diesem Monat noch begonnen werden kann. Dazu werden derzeit die Daten zusammengestellt.
Im Impfzentrum sind bis zur 13. Kalenderwoche insgesamt 7.050 Erstimpfungen für die „Über-80-Jährigen“ terminiert bzw. bereits erfolgt. Damit hätten dann 65 % dieses Personenkreises das Impfangebot angenommen. Dazu kommen die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime, sowie Mitarbeitende aus verschiedenen Berufsgruppen, wie z. B. dem Rettungsdienst, der Ärzte und der ambulanten Pflegedienste. Insgesamt sind bis zum 04.03.2021 im Impfzentrum und mit mobilen Teams 9.025 Erst- und 3.337 Zweitimpfungen erfolgt.
Landrat Dr. Andreas Ebel erklärt: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen gut vorangehen und immer mehr Berufs- und Personengruppen ein Impfangebot gemacht werden kann. So können wir aktiv etwas für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger tun.“
Einzelpersonen, die auch in der Priorität 2 der Impfverordnung des Bundes mit AstraZeneca geimpft werden können, bittet der Landkreis noch um ein wenig Geduld. Hierfür wird voraussichtlich Mitte März die Terminhotline des Landes freigeschaltet werden. Eine Terminbuchung ist für diesen Personenkreis nur über das Land möglich und liegt in dessen Entscheidung.