Freuen sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden drei Jahren: Rolf Amelsberg (Kreisrat, 2. v. r.) und Heike Busse (Leitung Fachbereich Soziales, rechts) mit Vertreterinnen und Vertretern des Regenbogen Fahrdienstes. Foto: Landkreis Gifhorn.

Behindertenfahrdienst im Landkreis Gifhorn neu vergeben

veröffentlicht: am 14.12.2021     Presseinformation

Zum Jahresbeginn 2022 wird es nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren einen Wechsel des Anbieters für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung geben. Die „Regenbogen Fahrdienst GmbH“ aus Tappenbeck übernimmt das Angebot und wird zum 1. Januar neben der Schülerbeförderung sein Angebotssegment um den Behindertenfahrdienst erweitern.

Im Landkreis Gifhorn leben rund 100 Personen, die weiterhin auf dieses Angebot zurückgreifen können. Hierbei ist zu beachten, dass Nutzerinnen und Nutzer über Schwerbehindertenausweise verfügen müssen.

Die Ausweise von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer benötigen die folgenden Merkzeichen:

  • G und GdB mindestens 80%
  • aG und GdB mindestens 50%

Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, benötigen folgende Merkzeichen:

  • G und H und B und GdB 100%

„Bis zu 52 Fahrten innerhalb eines Jahres im Kreisgebiet und darüber hinaus bis zu 24 Fahrten in benachbarte Kreise können behinderte Personen unter den in der aufgestellten Richtlinie genannten Aspekten planen“, betont der zuständige Sozialdezernent Rolf Amelsberg. „Damit kann aktive Teilhabe im Landkreis Gifhorn tatsächlich auch stattfinden.“

Interessierte Personen können sich an den Regenbogen Fahrdienst (Kohlgärten 82, 38479 Tappenbeck) unter der Telefonnummer: 05366/959600 wenden.