Bei der Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) handelt es sich um eine durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche.
Das Virus teilt sich auf in verschiedene Typen. Bei dieser nicht auf den Menschen übertragbaren Krankheit wird das Virus über verschiedene Mückenarten (Gnitzen) durch einen Stich auf die empfänglichen Tiere übertragen. Bei den betroffenen Tierarten kann es nach Infektion zu Krankheitserscheinungen kommen. Bei den hauptsächlich betroffenen Schafen zeigen sich je nach Fall Fieber, Läsionen der Schleimhäute mit Ödemen am Kopf sowie Lahmheiten aufgrund von Entzündungserscheinungen am Kronsaum. Einige Tiere können an der Infektion versterben.
Bei den auch betroffenen Rindern zeigen sich Fieber, Läsionen an den Schleimhäuten mit Nasenausfluss, Bindehautentzündung, Milchrückgang und Lahmheiten. Tierhalter und Tierärzte sollten auf verdächtige Symptome achten und gegebenenfalls dem Veterinäramt mitteilen.
Nachdem man es in der Vergangenheit mit Infektionen mit dem Serotyp 8 des Blauzungenvirus zu tun hatte, erfolgte im Herbst 2023 ein neues Seuchengeschehen mit dem bislang hier noch nicht aufgetretenen Blauzungenvirus des Serotyps 3 in den Niederlanden sowie in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Nachdem es in den letzten Wochen eine Reihe von Ausbrüchen im Westen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben hatte, ist es nun im Landkreis Gifhorn zu einem bestätigten Fall der Tierseuche bei einem Schaf gekommen. Neue Ausbrüche der Tierseuche sind wahrscheinlich.
Da die Übertragung der Infektion durch Gnitzen sowohl auf der Weide als auch im Stall möglich ist, haben die Tierhalter im Landkreis nur wenige Möglichkeiten, den Infektionen auszuweichen. Die Tierhalter können die Wahrscheinlichkeit von Mückenstichen bei den Tieren durch die Gabe von mückenabwehrenden Mitteln senken.
Darüber hinaus sind seit wenigen Wochen Impfstoffe gegen das (BTV) Virus Serotyp 3 auf dem Markt. Sie schützen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Ausbrechen von Krankheitserscheinungen bei einer guten Verträglichkeit des Impfstoffes beim Tier. Eine Beihilfe für die Impfung wird seitens der Tierseuchenkasse nicht mehr gewährt.
Einschränkungen für den Handel in der infizierten Zone Niedersachsen bestehen für von Ausbrüchen betroffene Betriebe nicht, nur bekannt infizierte Tiere dürfen für den Zeitraum der Zirkulation des Virus im Blut nicht verkauft werden, damit die Tierseuche nicht weiterverbreitet wird.
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei empfänglichen Tierarten wird den Tierhaltern genehmigt, ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, impfen zu lassen. Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten.
Jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit muss innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe
a. der Registriernummer seines Betriebs,
b. des Datums der Impfung,
c. des verwendeten Impfstoffes inklusive Chargennummer und
d. bei Rindern unter Angabe der Ohrmarken, bei Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden unter Nennung der Anzahl der geimpften Tiere
dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden: Veterinäramt des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, E-Mail: veterinaeramt(at)gifhorn.de.
Nähere Informationen sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.