Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verfolgen Gesundheitsbehörden deutschlandweit die Strategie, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und somit die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierzu werden Infektionsfälle und deren enge Kontaktpersonen identifiziert und durch häusliche Quarantäne isoliert.
Das hierfür erforderliche Datenmanagement ist äußerst arbeitsintensiv und bringt die zuständigen Gesundheitsbehörden aufgrund der Zusatzbelastung an ihre personelle Kapazitätsgrenze.
Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie akquiriert die Kreisverwaltung stets zusätzliches Personal für das Gifhorner Gesundheitsamt. Teils erfolgt die Unterstützung hausintern, teils aber auch durch Unterstützungsanträge bei externen Institutionen wie bspw. dem Land Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Bundeswehr. Aktuell schreibt der Landkreis Gifhorn mehrere Stellen in der Kontaktnachverfolgung aus – das Stellenangebot ist auch auf der Website der Kreisverwaltung zu finden – um zusätzliches Personal für das Gesundheitsamt einzustellen.
Wie läuft die Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt ab?
Der Beginn einer Kontaktnachverfolgung bildet immer der Erhalt eines positiven Befundes (sogenannter „Index“), welcher dem Gesundheitsamt per E-Mail, Fax, telefonisch oder über das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ (DEMIS) übermittelt wird.
Mit Eingang des positiven Befundes wird dieser im „Team Meldung“ registriert und in SORMAS eingepflegt. Im Anschluss erhält ein Ermittler den positiven Befund und beginnt mit der Kontaktnachverfolgung. Es werden zunächst die personenbezogenen Daten aufgenommen, dann die Infektionsquelle ermittelt, ggf. eine Isolierung angeordnet, ein Abstrichtermin vereinbart und nach engen Kontaktpersonen gefragt. Zentrale Frage bei der Nachverfolgung ist, ob und wie viele enge Kontaktpersonen des Index es gibt, denn diese Personen sind durch den engen Kontakt einem hohen Risiko ausgesetzt, sich ebenfalls mit dem Coronavirus zu infizieren. Hierzu zählen insbesondere Personen, die im selben Haushalt mit dem Index leben, direkte Arbeitskollegen, Verwandte und Freunde. Auch von den engen Kontaktpersonen müssen die personenbezogenen Daten ermittelt, nach Einschätzung des Gesundheitsamtes eine Quarantäne angeordnet und ein Abstrichtermin vereinbart werden. Können Personen nicht erreicht werden, wird die Polizei um Unterstützung gebeten. Die Polizei kontaktiert die Personen zu Hause und übermittelt den Kontakt zum Gesundheitsamt.
Während der Ermittlung erfolgt die Dokumentation in SORMAS, die Vereinbarung von Abstrichterminen, die Weiterleitung an die Gesundheitsabfrage und die Eintragung in die Leitstellenliste. Das gleiche Prozedere erfolgt für jede vorab aufgenommene enge Kontaktperson. Zudem kontaktiert die Gesundheitsabfrage die in Isolierung/Quarantäne befindlichen Personen in regelmäßigen Abständen und erfragt ihren Gesundheitszustand.
Wie erfolgt eine Einarbeitung neuer Ermittlerinnen und Ermittler?
Eine Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt mittels einer eintägigen Schulungsmaßnahme für das im Gesundheitsamt Gifhorn verwendete digitale Tool SORMAS. Daran anknüpfend werden die Basisgrundlagen der Kontaktnachverfolgung erläutert und anhand von Beispielen näher vermittelt.
Im Anschluss daran findet eine stufenweise Einarbeitung von erfahrenen Mitarbeitern anhand von reellen Fällen statt. Die neuen Mitarbeiter werden langsam an das Ermitteln herangeführt und übernehmen nach und nach selbstständig die erlernten Vorgänge. Aufgrund komplexer Arbeitsinhalte und einzelnen umfangreichen Arbeitsschritten sind die Anforderungen an jeden einzelnen Mitarbeiter sehr hoch. Jeder Mitarbeiter hat dennoch immer die Möglichkeit auf erfahrene Kolleginnen und Kollegen zurückzugreifen und bei Fragen bzw. Unklarheiten Hilfestellung zu erhalten.
Wie ist die Kontaktnachverfolgung organisiert?
Das Gesundheitsamt ist an von Montag bis Samstag in Präsenz besetzt und an Sonntagen in Rufbereitschaft bzw. Notbesetzung tätig, sodass schnell auf ein erhöhtes Aufkommen reagiert werden kann.
Dabei ist jeder Ermittler für seine zugeordneten Fälle verantwortlich. Bei einem Wechsel oder Urlaub erfolgt eine detaillierte Übergabe an die vertretenden Kolleginnen und Kollegen. Hierbei unterstützt das System SORMAS enorm, da jeder Corona-Fall für alle Ermittlerinnen und Ermittlern in SORMAS einsehbar ist und somit aktuelle Ermittlungsstände übernommen und weitergeführt werden können.
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, jeden Corona-Fall sorgfältig nachzuverfolgen, um Infektionsketten wirksam unterbrechen und somit eine unkontrollierbare Verbreitung des Coronavirus eindämmen zu können. Das Gifhorner Gesundheitsamt achtet gewissenhaft auf eine sorgsame und vollständige Kontaktpersonenermittlung. Dennoch können Übermittlungsfehler – beispielsweise in der Weitergabe der Kontaktdaten oder beim Wohnortwechsel einer Person – oder fehlerhafte Laborbefunde nicht immer vollständig vermieden werden.
Dabei sind die Ermittlerinnen und Ermittler jedoch auch zwingend auf die ehrliche und vollständige Angabe von Kontaktpersonen angewiesen. Aus der Erfahrung heraus, macht ein Großteil der Bevölkerung wahrheitsgemäße Aussagen. Dennoch wird auch im Gifhorner Gesundheitsamt immer wieder festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger keine oder nur unvollständige Aussagen über ihre Kontakte machen. Hierbei spielt auch die Angst vor einer Quarantäne oder vor Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen geltende Kontaktbeschränkungen eine Rolle.
Das Gesundheitsamt Gifhorn appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Falle eines positiven Corona-Tests Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Ziel des Gesundheitsamtes ist es, durch ein gutes Miteinander mit der Bevölkerung das Corona-Virus einzudämmen und so die Pandemie zu überwinden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt setzten auf die Unterstützung und Mitarbeit aller im Landkreis Gifhorn, denn nur gemeinsam kann die Ausbreitung des Coronavirus minimiert werden.