Corona-Maßnahmen: Verschärfungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35

veröffentlicht: am 26.10.2020     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Maßnahmen verschärft und damit im Wesentlichen die Vorgaben aus dem Bund-Länder-Beschluss umgesetzt. Die neuen Maßnahmen beschränken Feierlichkeiten im privaten Rahmen, Veranstaltungen, die Gastronomie und bedeuten eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

Auslöser für die verschärften Maßnahmen ist dabei die Überschreitung der Grenze von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Kreisgebiet. In Kraft trat die verschärfte Corona-Verordnung ab Freitag, 23. Oktober, und gilt bis vorerst 15. November. Ergänzend hat der Landkreis Gifhorn am Montag, 26. Oktober, eine Allgemeinverfügung erlassen.

Private Feierlichkeiten
Für Feiern im privaten Rahmen gilt künftig – sowohl in den eigenen vier Wänden als auch im eigenen Garten – bei der Überschreitung der 35er-Grenze der 7-Tage-Inzidenz eine Begrenzung der Teilnehmer auf höchstens 15 Personen.
Beim Überschreiten der 50er-Grenze wird die maximale Teilnehmerzahl noch einmal auf zehn Personen reduziert. Gleichzeitig dürfen diese zehn Personen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.
Wird für Feierlichkeiten eine Räumlichkeit angemietet oder finden diese in gastronomischen Betrieben statt, sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 nur noch höchstens 25 Personen erlaubt. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 ist das Feiern nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Ebenfalls dürfen diese zehn Personen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.

Strenge MNB-Pflicht
Ausgeweitet wurde auch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) unter freiem Himmel zu tragen. Gemeint sind hiermit vor allem die öffentlich zugänglichen Bereiche, wo viele Menschen zusammentreffen oder nicht nur vorrübergehend verweilen.
Künftig wird hier ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die dringende Empfehlung ausgesprochen, eine MNB zu tragen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 gilt in diesen Bereichen die Pflicht eine MNB zu tragen. Zu definieren sind diese Bereiche vom jeweils zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Im Landkreis Gifhorn gilt diese Regelung laut erlassener Allgemeinverfügung vom 26. Oktober für die Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz; siehe Karte) und auf Parkplätzen des Einzelhandels.
Außerdem gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch bei Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Gastronomie
Für gastronomische Betriebe wird beim Überschreiten der 35er-Grenze eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr eingeführt. In dieser Zeit dürfen Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés und ähnliche Einrichtungen nicht öffnen. Beim Überschreiten der 50er-Grenze wird die Sperrstunde um das ganztägige Verbot eines Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol ergänzt.

Veranstaltungen
Sowohl für die sogenannten „Veranstaltungen mit sitzendem Publikum“ (bspw. im Kino, Theater oder in der Oper) als auch für die sogenannten „Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum“ (bspw. Messen oder Spezialmärkte) gelten künftig einschränkende Maßnahmen. Wird die 35er-Grenze überschritten hat die zuständige Behörde beschränkende Maßnahmen zu treffen. Der Landkreis Gifhorn beschränkt hierfür per Allgemeinverfügung die maximale Teilnehmerzahl auf 200 Personen.
Wird die 50er-Grenze überschritten, sind höchstens 100 Zuschauer oder Gäste erlaubt. In beiden Fällen sind Ausnahmen auf Basis von vorher geprüften und abgenommenen Hygienekonzepten möglich.

Hinweis:
Der Landkreis Gifhorn wird in seinen täglichen Fallzahl-Meldungen bis auf Weiteres die tagesaktuelle Inzidenz veröffentlichen. Die für weitere Verschärfungen maßgebliche 7-Tage-Inzidenz ist jedoch die, die das für Gesundheit zuständige Ministerium auf seiner Internetseite: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ veröffentlicht.
Die verschärften Maßnahmen gelten jeweils nur für die Zeiträume, in denen die maßbegliche 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 35 überschreitet. Dies bedeutet, dass ein In- und Außerkrafttreten der verschärften Maßnahmen von Tag zu Tag möglich ist. Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger daher, sich täglich über die maßgeblich 7-Tage-Inzidenz zu informieren.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn gibt es zum Nachlesen auf: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/bekanntmachungen/.