Seit 2018 fördert der Landkreis Gifhorn im Rahmen seines Stipendienprogammes engagierte Nachwuchskräfte bestimmter Berufsgruppen. Foto: nenetus – stock.adobe.com

Der Landkreis Gifhorn vergibt 10 Stipendien

veröffentlicht: am 20.12.2024     Presseinformation

Medizinische Versorgung: Der Landkreis Gifhorn möchte frühzeitig Nachwuchs an die Region binden.

Der Landkreis Gifhorn hat die Stipendien (Förderzeitraum ab 2024) für Studierende sowie Auszubildende und Schülerinnen und Schüler in sozialen und medizinischen Berufen vergeben. Zehn Stipendiatinnen und Stipendiaten freuen sich über eine monatliche Förderung in Höhe von 400 Euro bis zum Ende ihrer Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Gerade in ländlichen Regionen gestaltet sich die Versorgung der Bevölkerung zunehmend schwierig. Zur langfristigen Sicherstellung einer wohnortnahen sozialen und medizinischen Versorgung möchte der Landkreis Gifhorn frühzeitig Nachwuchs an die Region binden. Seit 2018 fördert der Landkreis Gifhorn im Rahmen seines Stipendienprogrammes engagierte Nachwuchskräfte der folgenden Studien- und Berufsgruppen:

  • Studierende der Humanmedizin  
  • Studierende der Hebammenwissenschaften
  • Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und Kinderkrankenpflege (Pflegefachmann / Pflegefachfrau, bzw. „Generalisten“)
  • Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger

Vorausgesetzt wird dabei, dass seitens der Bewerberinnen und Bewerber eine persönliche Verbundenheit zum Landkreis Gifhorn besteht oder diese während der Zeit des Stipendiums aufgebaut wird. Die Stipendiaten verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung/ihres Studiums für einen bestimmten Zeitraum (entsprechend der Förderung) im Landkreis Gifhorn tätig zu sein.

Für den Förderzeitraum „ab 2024“ haben sich insgesamt 58 Personen für ein Stipendium beworben. Während des Verfahrens mussten sich die Bewerberinnen und Bewerber unter anderem den Fragen einer Auswahlkommission (Setzt sich zusammen aus Vertretern des Kreistages, der Kreisverwaltung und Berufsbildenden Schulen) stellen.

Die 10 vergebenen Stipendien teilen sich wie folgt auf:

  • Studium der Humanmedizin: 1 Stipendium vergeben.
  • Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten: 3 Stipendien vergeben.
  • Erzieherinnen und Erzieher: 1 Stipendium vergeben.
  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und zur Kinderkrankenpflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, „Generalisten“): 3 Stipendien vergeben.
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: 2 Stipendien vergeben.