Ziel des Förderprogramms ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Der Landkreis Gifhorn hat die Stipendien (Förderzeitraum ab 2023) für Studierende (Humanmedizin und Hebammenwissenschaften) sowie Auszubildende und Schülerinnen
und Schüler in sozialen und medizinischen Berufen vergeben. 19 Stipendiatinnen und Stipendiaten freuen sich über eine monatliche Förderung in Höhe von 400 Euro bis zum Ende ihrer Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Gerade in ländlichen Regionen gestaltet sich die Versorgung der Bevölkerung zunehmend schwierig. Zur langfristigen Sicherstellung einer wohnortnahen sozialen und medizinischen Versorgung möchte der Landkreis Gifhorn frühzeitig Nachwuchs an die Region binden. Seit 2018 fördert der Landkreis Gifhorn im Rahmen seines Stipendienprogramms engagierte Nachwuchskräfte der folgenden Studien- und Berufsgruppen:
• Studierende der Humanmedizin
• Studierende der Hebammenwissenschaften
• Hebammen und Entbindungspfleger (entfällt in Zukunft, wird durch Studiengang abgelöst – „Akademisierung“)
• Sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent
• Erzieherin/Erzieher
• Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und Kinderkrankenpflege (Pflegefachmann/Pflegefachfrau bzw. „Generalisten“)
• Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten
• Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA)
• Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA)
• Berufe im Rettungswesen: Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter, Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter
• Podologin und Podologe
Vorausgesetzt wird dabei, dass seitens der Bewerberinnen und Bewerber eine persönliche Verbundenheit zum Landkreis Gifhorn besteht oder diese während der Zeit des Stipendiums aufgebaut wird. Die Stipendiaten verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung/ihres Studiums für einen bestimmten Zeitraum (entsprechend der Förderung) im Landkreis Gifhorn tätig zu sein. Für den Förderzeitraum „ab 2023“ haben sich insgesamt 65 Personen für ein Stipendium beworben. Während des Verfahrens mussten sich die Bewerberinnen und Bewerber unter anderem den Fragen einer Auswahlkommission (setzt sich zusammen aus Vertretern des Kreistages, der Kreisverwaltung und der Berufsbildenden Schulen) stellen.
Die 19 vergebenen Stipendien teilen sich wie folgt auf:
Studium der Humanmedizin
3 Stipendien vergeben.
Studium der Hebammenwissenschaften
1 Stipendium vergeben.
Sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent
8 Stipendien vergeben.
Pflegeassistentin/Pflegeassistent
1 Stipendium vergeben.
Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und Kinderkrankenpflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, „Generalisten“)
3 Stipendien vergeben.
Berufe im Rettungswesen: ausschließlich Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
3 Stipendien vergeben.