Der digitale Impfnachweis ermöglicht es künftig noch bequemer die Corona–Schutzimpfungen zu dokumentieren. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll den analogen, gelben Impfausweis ergänzen.
Bereits zu Beginn des Jahres beschloss der Europäische Rat einen standardisierten Impfnachweis auf den Weg zu bringen. Der gemeinsame Anerkennungsrahmen der Europäischen Union soll ein einheitliches Vorgehen ermöglichen, um unter anderem das Reisen innerhalb der EU zu erleichtern. Mit dem digitalen Impfpass setzt Deutschland diese Richtlinie nun um.
Zukünftig können alle Personen beim Impftermin in Arztpraxen und Impfzentren einen QR-Code ausgehändigt bekommen. Dieser lässt sich dann entweder mit der Corona-Warnapp des Bundes oder mit der speziell für diese Zwecke entwickelten App „CovPass“ einscannen und speichert so den Impfstatus digital auf dem Smartphone. Auch das Gifhorner Impfzentrum stellt ab sofort, bei künftigen Impfterminen den Impflingen auf Wunsch einen QR-Code aus.
„Nach der Digitalisierung der Corona-Testergebnisse wird nun auch der Impfstatus digitalisiert“, begrüßt Landrat Dr. Andreas Ebel den digitalen Impfpass. „Das ist ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Durch den digitalen Impfnachweis können die notwendigen Prozesse vor einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an Freizeitaktivitäten beschleunigt werden, ohne dabei in Punkto Sicherheit Abstriche machen zu müssen.“
Bürgerinnen und Bürger, die bereits die Erst- oder Zweitimpfung erhalten haben und nun nachträglich einen Impfnachweis per QR-Code benötigen, wenden sich bitte nicht erneut an das Impfzentrum. In diesem Fall kann der entsprechende QR-Code künftig auch selbst online generiert werden. Das Land Niedersachsen wird dazu in Kürze eine Onlineanwendung zur Verfügung stellen. Alle notwendigen Daten zur Generierung des QR-Codes sind im Impfpass zu finden. Alternativ kann der QR-Code nachträglich auch durch die Apotheke vor Ort erstellt werden. Unter der Website https://www.mein-apothekenmanager.de/ kann die passende Apotheke gefunden werden.
Um den eingescannten Impfstatus einer Person zuweisen zu können, speichern die Apps neben Impfstatus und Impfstoff auch den Namen der geimpften Person sowie das Geburtsdatum. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss daher vor Entgegennahme des QR-Codes eine Einwilligungserklärung unterzeichnet werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Barcode frühestens zwei Wochen nach der letzten benötigten Corona-Schutzimpfung aktiv ist. Hintergrund ist, dass der vollständige Impfschutz erst dann gegeben ist.
Weitere Informationen zum digitalen Impfpass können zudem auf der Homepage das Landes Niedersachsen nachgelesenen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/faq-impfung-195559.html.