Der Landkreis Gifhorn nimmt eine Hürde in Bezug auf die für viele Arbeitnehmer notwendige Lebensmittelbelehrung.
Ab Sonntag, 1. September 2019, kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Landkreis Gifhorn, nicht mehr nur wie gewohnt telefonisch, sondern auch online anmelden, um beim Landkreis Gifhorn eine Belehrung zu absolvieren. Auf der Website des Landkreises www.gifhorn.de/belehrung kann jeder individuell, den für sich passenden Termin reservieren.
Der Fachbereich Gesundheit bietet regelmäßig dienstags um 9.45 Uhr und donnerstags um 14.45 Uhr diese Belehrungen an. Darüber hinaus findet an jedem 2. Dienstag im Monat um 17.45 Uhr eine weitere Belehrung statt. Pro Termin können maximal 20 Personen teilnehmen.
„Die flexible Online-Anmeldung soll es insbesondere Betrieben und Institutionen, die häufiger eigene Beschäftigte zu den Belehrungen entsenden, leichter machen, frühzeitig Belehrungsteilnehmer anzumelden“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel.
Nicht nur die vorherige Anmeldung zum Termin auch die Belehrung selbst ist laut Gesetz notwendig. Denn beim Umgang mit Lebensmitteln können bestimmte Krankheitserreger übertragen werden. Um das Risiko der Übertragung von Krankheiten zu minimieren, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass derjenige, welcher gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in den Verkehr bringt und dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt (z.B. über Geschirr oder Besteck) in Berührung kommt, vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Fachbereich Gesundheit („Gesundheitsamt“) benötigt. Umgangssprachlich wird von einer Lebensmittelbelehrung oder einem Gesundheitszeugnis gesprochen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Fachbereich Gesundheit gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns entweder per E-Mail unter gesundheitsamt(at)gifhorn.de oder per Telefon zu den Geschäftszeiten unter 05371 82-702.