Der Landkreis Gifhorn meldete am Dienstag, 15. Dezember 2020, das Impfzentrum seitens des Landkreises als einsatzbereit. Landrat Dr. Andreas Ebel nahm das zum Anlass, um gemeinsam mit allen Beteiligten vor dem offiziellen Impfstart einen Blick in das Impfzentrum zu werfen und die Abläufe zu erklären.
„Ich freue mich sehr, dass wir das Impfzentrum innerhalb kürzester Zeit betriebsbereit fertigstellen konnten. Mein Dank hierfür gilt ausdrücklich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen beteiligten Organisationen. Mit dem Impfzentrum machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Corona-Krise. Sobald die Impfstrategie festgelegt und der Impfstoff vorrätig ist, werden wir loslegen. Bis dahin tun meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt Gifhorn alles dafür, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Abstriche durchzuführen“, berichtet Landrat Dr. Andreas Ebel.
Anhand der Anforderungen des Landes Niedersachsen hat der Landkreis Gifhorn mehrere Alternativen auf ihre Eignung als Impfzentrum geprüft und sich für die Stadthalle Gifhorn entschieden. Sie bietet optimale Voraussetzungen und lässt sich ohne bauliche Maßnahmen als Impfzentrum nutzen.
Das Konzept für ein Impfzentrum in der Stadthalle wurde am 04.12.2020 vom Land Niedersachsen genehmigt und der Einsatzauftrag erteilt. Der Einsatzauftrag an den Landkreis Gifhorn lautet: Errichtung eines Impfzentrums bis zum 15.12.2020 und Sicherstellung des Betriebes bis zum 30.06.2021 mit der Option der Verlängerung bis zum 31.12.2021. Dies hat der Landkreis fristgerecht umgesetzt.
Das Impfzentrum Gifhorn ist entsprechend der vom Land Niedersachen vorgegebenen Standards wie folgt aufgebaut worden:
Wartebereich außen
Für die Ankunft der zu impfenden Personen ist ein wettergeschützter Wartebereich vorzusehen. Dieser soll in Form von Zelten ausgestaltet werden.
Anmeldung
Die Anmeldung wird ebenfalls im Außenbereich in einem Zelt aufgebaut. Hier erfolgt eine Messung der Körpertemperatur und Überprüfung, ob ein Termin vorliegt.
Registrierung
Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten mit der Terminbestätigung des Landes abgeglichen, die Impfbescheinigung vorbereitet sowie Informationsmaterial und ein Fragebogen ausgegeben.
Wartebereich 1
Im Wartebereich 1 haben die zu impfenden Personen Gelegenheit das Informationsmaterial zu lesen sowie einen medizinischen Fragebogen auszufüllen. Gleichzeitig verweilen sie dort, bis sie zum Arztgespräch aufgerufen werden. Für den Wartebereich 1 und auch 2 werden vom Land noch Flachbildschirme geliefert, so dass wichtige Informationen zur Impfung hierüber ablaufen können.
Arztgespräch
Der Arzt wertet den medizinischen Fragebogen aus. Es findet ein Gespräch zwischen dem Arzt und der zu impfenden Person statt.
Impfung
An dieser Station erfolgt die eigentliche Impfung sowie die Abzeichnung und Aushändigung der Impfbescheinigung.
Wartebereich 2
Im Wartebereich 2 verweilen die geimpften Personen 15 Minuten um festzustellen, ob im Nachgang zur Impfung Komplikationen auftreten.
Im Anschluss verlassen diese das Impfzentrum über einen gesonderten Ausgang. Sollten Komplikationen auftreten, steht ein Sanitätsraum mit entsprechendem Personal zur Verfügung.
Zu Beginn wird es einen „Impfzug“ mit 4 Impfplätzen und 2 ärztlichen Beratungsstellen sowie 3 mobile Teams geben. Die Betriebszeit ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr geplant. Personal steht hierfür zur Verfügung.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es gut möglich, dass zuerst die mobilen Teams zum Einsatz kommen und nicht der stationäre Impfzug. Das ist abhängig davon, wie viel Impfstoff gleichzeitig zur Verfügung stehen wird und wer geimpft werden soll.
Die Leitung des Impfzentrums übernimmt Alexander Hagenbach (Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gewerbe) für den Bereich Verwaltung und Herr Dr. Jörg Dreyer (Arzt im Ruhestand) für die ärztliche Leitung.
Der Landkreis Gifhorn hat mit Unterstützung von vielen internen und auch externen Beteiligten innerhalb kürzester Zeit das Impfzentrum aufgebaut. Von Seiten des Landes Niedersachsen fehlen allerdings noch Hard- und Software sowie diverse konkretere Informationen und Vordrucke. Was uns allerdings bereits bekannt ist, ist dass die Termine für das Impfen ausschließlich über das zentrale IT-Verfahren und die zentrale Impfhotline des Landes Niedersachsen vergeben werden. Eine Terminvergabe durch das Impfzentrum ist nicht möglich. Die gesamte Nachverfolgung, z.B. weil ein Termin nicht wahrgenommen worden ist, erfolgt automatisiert zentral durch das System. Die Entscheidung, wer wann eine Impfung angeboten bekommt, trifft ebenfalls das Land Niedersachsen. Über die Information dieses Personenkreises ist uns leider noch nichts bekannt.