Der Landkreis Gifhorn hat seinen Onlineservice ausgebaut. Seit August 2020 sind die Terminreservierungen in der Zulassungsstelle für Privatpersonen optimiert worden. Bisher konnten Termine überwiegend telefonisch vereinbart werden.
Bereits seit längerem arbeitete die Kreisverwaltung an einer technischen Lösung, um alle besetzten Schalter für die Online-Terminvergabe freischalten zu können. Künftig können die durchschnittlich 500 verfügbaren Termine pro Woche auch online vergeben werden: wkz.gifhorn.de/tnv/. Weiterhin wurde auch die telefonische Terminreservierung erweitert. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürgern über folgende Telefonnummern Termine in der Zulassungsstelle vereinbaren: 05371 82-0, -441, oder -370.
Aus technischen Gründen konnte auf der Internetseite des Landkreises Gifhorn eine Terminreservierung bislang nur für einen Schalter angeboten werden. Dies erweckte den Anschein, Termine seien weit im Vorhinein ausgebucht, obwohl parallel andere Schalter frei gewesen sind. Inzwischen hat der Landkreis Gifhorn die technischen Hürden behoben. Die Bürgerinnen und Bürger können online nun mehrere Termine pro Tag und Uhrzeit auswählen.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Lage durch das Corona-Virus haben sich die Terminvergaben bewährt. Unter Einhaltung der aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln werden die jeweiligen Anliegen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung abgearbeitet. Die Terminvereinbarung hat den Vorteil, dass ein Andrang von Bürgerinnen und Bürgern vermieden wird.
Das Ergebnis fällt positiv aus, wie Landrat Dr. Andreas Ebel berichtet: „Im Juni und Juli 2020 haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergleichsweise mehr Anliegen bearbeitet als in den Jahren zuvor.“ Aufgrund der Urlaubszeit beträgt die Vorlaufzeit zwischen Terminvereinbarung und Bearbeitung des Anliegens derzeit etwa drei Wochen. Es wird daher empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Zudem bittet die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum, Termine abzusagen, wenn sie den gebuchten Zeitraum nicht wahrnehmen können. So werden auch kurzfristig wieder Termine für andere Bürgerinnen und Bürger frei.
Auch die Online-Zulassung von Fahrzeugen ist inzwischen möglich. Dafür müssen jedoch unter anderem die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
• Es muss ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktionalität oder ein elektronischer Aufenthaltstitel vorliegen.
• Die Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel muss aktiviert sein.
• Die dazugehörige PIN muss bekannt sein.
• Ein Treiber des Kartenlesers muss installiert sein.
• Das Gerät muss vom Betriebssystem ordnungsgemäß erkannt werden.
Neben den Zulassungen sind auch Fahrzeug-Abmeldungen online möglich. Beides funktioniert über das Online-Portal: landkreis-gifhorn.govconnect.de. Auch hierfür ist ein internetfähiger Personalausweis die Voraussetzung.
Zudem können Fahrzeugabmeldungen postalisch erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Verkehrsamt der originale Fahrzeugschein, die Abmeldegebühr sowie die vollständigen Kontaktdaten vorliegen. Ein Nachweis über die entfernten Plaketten ist ebenfalls zu erbringen.