Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Gifhorn, der Stadt Gifhorn und der Polizei Gifhorn zum Jahreswechsel

veröffentlicht: am 29.12.2021     Presseinformation

Der Silvesterabend naht und auch dieses Jahr können traditionelle Feiern und Zusammenkünfte nur eingeschränkt stattfinden. Vom 24.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022 gilt in Niedersachsen landesweit die Warnstufe 3 und seit dem 27.12 nochmals verschärfte Regeln für private Zusammenkünfte.

Die Stadt- sowie die Kreisverwaltung und die Polizei appellieren angesichts der vielfach ansteckenderen Omikron-Variante an die Bevölkerung, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten, alle privaten Kontakte mit Augenmaß zu pflegen und für größtmögliche Sicherheit aller vor Zusammenkünften zusätzlich Selbsttests durchzuführen.


Das Augenmerk der polizeilichen Maßnahmen zum Jahreswechsel dient auch in diesem Jahr dem Infektionsschutz und der Reduzierung von Ansteckungsrisiken. Einhergehend damit liegt der Fokus insbesondere auf der Einhaltung der Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sowie des Feuerwerkverbots in den festgelegten Bereichen.


Ein Überblick über die geltenden Regeln zum Jahreswechsel:


Das gilt für private Treffen: Anders als zu den Weihnachtsfeiertagen dürfen sich maximal 10 Personen (Geimpfte und Genesene) treffen. Die Begrenzung gilt auch für Feiern in angemieteten Räumlichkeiten und in Gaststätten o.ä.. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet, ebenso Begleit- und Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen. Ungeimpfte Personen dürfen sich nur mit Personen des eigenen Haushalts plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.


Das gilt für Restaurants, Hotels und Diskotheken: In der Gastronomie gilt sowohl drinnen als auch draußen die 2Gplus Regelung. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. 2G anstatt 2Gplus gilt dann, wenn die räumliche Kapazität maximal zu 70 Prozent ausgelastet wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Restaurantbesuchen vor Ort, wie der Inhaber/die Inhaberin dies handhabt. Während der Neujahrsruhe gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars müssen geschlossen bleiben.


Das gilt für Feuerwerk: Es gilt ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk, eine Ausnahme bildet Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen. Im Stadtgebiet von Gifhorn ist das Abbrennen von Feuerwerk jeder Art im Umkreis von 300 m von Krankenhäusern, Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Denkmälern, Fachwerkhäuser und in Landschaft- und Naturschutzgebieten grundsätzlich untersagt ist. Das hat zur Folge, dass das Abbrennen von Feuerwerk in einer Vielzahl von Straßenzügen der Innenstadt verboten ist. Damit soll ein Brandschaden mit verheerenden Folgen für die Gebäude verhindert werden.
Bitte informieren Sie sich vorab über die für Ihren Wohnort geltenden Verbotszonen für Feuerwerk. Die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerkes ist in diesem Jahr nicht erlaubt. Ebenso die Ansammlung von mehr als 10 2G-Personen – das gilt insbesondere auch für eventuelle Silvester-Treffen der Nachbarschaft an Mitternacht auf den Straßen.


Das gilt im Einzelhandel: Im gesamten Einzelhandel besteht die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist nicht mehr erlaubt.