Der Landkreis Gifhorn betreibt seit dem 01. Oktober 2022 die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien mit eigenem Personal. Für die Betreuung der dort untergebrachten Geflüchteten wurden Stellen geschaffen und weiteres Personal eingestellt, z.B: Sozialarbeiter*innen, eine Kraft zur Kinderbetreuung, zwei Fahrer für einen Shuttleservice und Dolmetscher*innen. Die Bereiche Reinigung, Hausmeisterservice und Sicherheitsdienst werden durch externe Firmen sichergestellt. Eine Leitung der Unterkunft und deren Stellvertretung wird derzeit noch gesucht.
Vorbild für den Betrieb der Unterkunft in Eigenregie sind die Gemeinschaftsunterkünfte im Gifhorner Clausmoorhof und die Gemeinschaftsunterkunft in der Samtgemeinde Meinersen. Besonders ist die Unterkunft in Gifhorn durch die kurzen Entscheidungswege innerhalb des Landkreises Gifhorn als Erfolgsmodell zu bezeichnen.
Neuorganisation der Unterkunft
In den ersten zwei Monaten des Betriebs der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien lassen sich bereits erste Erfolge verzeichnen:
Geflüchtete erhalten in Ehra-Lessien diverse Hilfsangebote, dazu zählen u.a.:
Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine
Die Geflüchteten aus der Ukraine verbleiben rund zwei bis vier Wochen in der Wohnanlage Ehra. In dieser Zeit erfolgt die Antragstellung beim Jobcenter, die Untersuchung auf Tuberkulose und die Anmeldung bei der Ausländerbehörde.
Nach Abschluss dieser Verfahren erfolgt dann die Verteilung auf die Gebietseinheiten nach Verteilquote. Berücksichtigt werden bei der Verteilung unter anderem die bereits in den Gebietseinheiten untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber (nicht-Ukrainer*innen) und die bestehende Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten.
Die Wohnanlage Ehra ist somit nicht zur dauerhaften Unterbringung ukrainischer Vertriebener geplant.
Inwiefern sich dieses Verfahren zukünftig umsetzen lässt, hängt auch insbesondere von der Stärke der Zuweisungen des Landes ab.
Zum Hintergrund: Seit dem Rechtskreiswechsel zum 01. Juni 2022 erfolgen für die Geflüchteten aus der Ukraine die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter und nicht mehr durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Landkreis Gifhorn. Damit geht auch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Unterbringung vom Landkreis Gifhorn auf die Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn über. Die Kreisverwaltung hatte die Unterbringung bis Ende September als freiwillige Aufgabe für die Gebietseinheiten vorübergehend weiterhin übernommen. Aufgrund der hohen Zuweisungen von geflüchteten aus der Ukraine durch das Land Niedersachsen musste die Aufgabe dann an die gesetzlich zuständigen Gebietskörperschaften abgegeben werden.
Die Sicherstellung der Unterbringung für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus anderen Staaten erfolgt nach wie vor durch den Landkreis Gifhorn.
Zustrom von Geflüchteten aus aller Welt
Dem Landkreis Gifhorn wurden bis einschließlich 17. November 2022 2991 Personen zugewiesen. Wie viele Personen in diesem Jahr dem Landkreis noch zugewiesen werden, kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Ob es sich hierbei um Vertriebene aus der Ukraine oder um Flüchtlinge handelt, die sich noch im Asylverfahren befinden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Der Landkreis Gifhorn kann hierauf keinen Einfluss nehmen.