Genesenenstatus nur noch 90 Tage gültig

veröffentlicht: am 25.01.2022     Presseinformation

Der Bund hat in der letzten Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Zeitraum angepasst, in dem der Genesenen-Status rechtliche Gültigkeit besitzt. Dieser beläuft sich nunmehr auf 90 Tage.

Alle Genesenennachweise verlieren somit nach Ablauf von 90 Tagen ihre Gültigkeit. Gezählt wird der Zeitraum ab dem Tag des ersten positiven PCR-Tests. Diese Regelung gilt für ausnahmslos alle Genesenennachweise – auch solche, die noch nach altem Recht ausgestellt wurden.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und deren Infektion mittels PCR-Testung nachgewiesen wurde, gelten als genesen und fallen somit unter die sogenannte 2G-Regelung. Ein entsprechender Nachweis wird den Betroffenen vom Gifhorner Gesundheitsamt ausgestellt.

Bürgerinnen und Bürger, die einen positiven Selbsttest haben oder von einer dritten Person als Kontaktperson angegeben werden, sind verpflichtet, sich direkt an das Gesundheitsamt zu wenden. Dafür stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ je ein Kontaktformular zur Verfügung. Anschließend wird das Gesundheitsamt mit den Betroffenen in Kontakt treten und das weitere Vorgehen absprechen.