Durch die hohe Anzahl an Neuinfektionen kommt das Gifhorner Gesundheitsamt an seine Kapazitätsgrenzen und kann nicht mehr mit allen Kontaktpersonen zeitnah in Verbindung treten. In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme telefonisch und anschließend per Brief, der weitere wichtige Informationen erhält.
Das Gesundheitsamt ist in der Pandemie-Bekämpfung zwingend auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nach der Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen sind Personen – deren Testergebnis positiv ausfällt – dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und selbst in Quarantäne zu begeben. Für diese Meldungen hat die Kreisverwaltung unter coronapositiv(at)gifhorn.de ein eigenes E-Mail-Postfach eingerichtet.
Am vergangenen Samstag wurden 146 Neuinfektionen in den vorangegangenen 24 Stunden nachgewiesen. In den letzten sieben Tagen wurden insgesamt 539 Neuinfektionen gezählt. Insgesamt sind aktuell rund 1.033 Personen im Landkreis Gifhorn nachweislich infiziert (Stand: 02.12.2021).
„Jede positive Person hat durchschnittlich zehn bis 25 Kontaktpersonen, die lückenlos ermittelt werden müssen, um die Infektionsketten wirksam unterbrechen zu können“, erklärt Landrat Tobias Heilmann. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, bei einem positiven Testergebnis per E-Mail Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, seine Kontaktpersonen vorab zu informieren und an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Des Weiteren sind die positiv getestete Person und die im Haushalt lebenden Personen dazu verpflichtet sich unverzüglich abzusondern. Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aufgrund der aktuellen Infektionslage nur gemeinsam zu bewältigen ist. Daher sind wir zwingend auf Ihre Mithilfe angewiesen!“
Geboosterte Personen sind von 2Gplus ausgenommen:
Am vergangenen Wochenende hat das Land Niedersachsen verkündet, dass bereits geboosterte Personen vom zusätzlichen negativen Corona-Test in der 2Gplus-Regel (Warnstufe 2, gilt auch im Landkreis Gifhorn) ausgenommen sind. Bei geboosterten Personen reicht künftig wieder nur der Impfnachweis, um bspw. Eintritt in ein Restaurant oder zu einer Veranstaltung zu erhalten. Diese Regelung gilt direkt nach der Booster-Impfung.
Vollständig geimpft + anschließend genesen = sechs Monate geschützt:
Personen, die vollständig geimpft sind und sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben, sind – nachdem sie wieder genesen sind – für sechs Monate mit geboosterten Personen gleichzusetzen. Danach ist eine Auffrischungsimpfung angeraten. Vollständig geimpfte und anschließend genesen Personen sind somit unter anderem auch von der Testpflicht im Rahmen der 2Gplus-Regel befreit.