Bereits ab diesem Wochenende können die Gotteshäuser im Landkreis Gifhorn wieder öffnen und die Gemeinden ihre Gottesdienste abhalten.
Dies kann aber nur unter Einhaltung von Auflagen geschehen, die sicherstellen sollen, dass die Infektionsketten des neuen Coronavirus unterbrochen bleiben und sich niemand infizieren kann. Die Auflagen sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises zur Öffnung der Räume für Zusammenkünfte aller Glaubensgemeinschaften festgesetzt. Hierbei geht es um die Grundregel, den Mindestabstand von anderthalb Metern immer einzuhalten. Zu den Voraussetzungen zählt außerdem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer geeigneten textilen Barriere für die Anwesenden. Zudem müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden, die beispielsweise verhindern, dass Gegenstände von mehreren Personen angefasst werden.
Die Öffnung der Gemeindehäuser, Kirchen und Moscheen geht zurück auf die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April 2020 und wird hiermit vom Landkreis Gifhorn schnellstmöglich umgesetzt.
Details stehen in der dazugehörigen Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn.