In Bezug auf das Coronavirus Covid-19 unterscheidet das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn zwischen ansteckungsverdächtigen Personen und krankheitsverdächtigen Personen. Zu den ansteckungsverdächtigen Personen zählen Menschen, die mit einer Person in Kontakt waren, die nachweislich positiv auf Covid-19 getestet wurden. Davon gibt es mit Stand Montag, 2. März 2020, eine Person im Landkreis Gifhorn.
Von dieser Person hat das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn einen Abstrich genommen, der derzeit beim Landesgesundheitsamt in Hannover untersucht wird. Am Mittwoch ist mit einem Ergebnis zu rechnen. Als krankheitsverdächtig gelten Menschen, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben und die bereits Symptome zeigen, die für das Coronavirus typisch sind. Krankheitsverdächtige Personen gibt es derzeit keine im gesamten Landkreis Gifhorn.
Landrat Dr. Andreas Ebel warnt davor, Panik zu verbreiten. „Unser Gesundheitsamt ist gut vorbereitet. Wir stehen in engem Kontakt mit dem Landesgesundheitsamt und informieren uns in sehr regelmäßigen Abständen beim Robert-Koch-Institut über die neuesten Entwicklungen zum Coronavirus.“ Zudem richtet der Landkreis Gifhorn für besorgte Einwohnerinnen und Einwohner ab Mittwoch, 4. März ab 8 Uhr ein kostenloses Bürgertelefon ein. Die Telefonnummer lautet: 0800 8282444.
Wenn es neue Informationen zu den ausgewiesenen Risikogebieten gibt, zu den Verbreitungswegen von Covid-19 und nützliche Maßnahmen, sind diese für jeden auf der Homepage des RKI abrufbar und täglich aktuell gehalten. Ziel des RKI ist es, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen und ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die wichtigsten Arbeitsbereiche des Robert Koch-Instituts sind die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Analyse langfristiger gesundheitlicher Trends in der Bevölkerung. Im Hinblick auf das Erkennen neuer gesundheitlicher Risiken nimmt das RKI eine "Antennenfunktion" im Sinne eines Frühwarnsystems wahr. Die Kreisverwaltung und das Gesundheitsamt beziehen sich stets auf die aktuellen Hinweise des RKI. Auf der Homepage sind beispielsweise auch die häufigsten Fragen im Umgang mit dem Coronavirus aufgelistet: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Zudem kommt das Coronavirus zu einer Zeit, in der die Grippe Hochsaison hat. Allein bis Ende Februar 2020 gab es im Landkreis Gifhorn 117 bestätigte Influenza-Fälle. Die Symptome sind sehr identisch. Daher ist es umso wichtiger, dass jeder einzelne abwägt, ob er aus einem Risikogebiet kommt oder mit Personen Kontakt hatte, die aus dem Risikogebiet kommen oder nachweislich den Covid-19-Erreger in sich tragen.
Umso wichtiger ist es für alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Empfehlungen des RKI, des Gesundheitsministeriums und des Gesundheitsamtes zu halten. Die Hygieneregeln sind möglichst strikt einzuhalten. Dazu gehören eine gute Händehygiene (häufiges und regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife), korrekte Husten- und Niesetikette (Husten in die Armbeuge und Niesen in Einmal-Taschentücher mit sofortiger Entsorgung) und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Der Landkreis Gifhorn hat für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung erste Maßnahmen ergriffen, um alle Personen so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehören Desinfektionsspender an den Eingängen der Verwaltungshäuser sowie Informations-Flyer an den Eingängen der Kreishäuser. Außerdem sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten, auf Hände schütteln zu verzichten. Die Teilnahme an Veranstaltungen mit vielen Besuchern ist individuell abzuwägen.