Aufgrund der rasant ansteigenden Fallzahlen gerät das Gesundheitsamt Gifhorn an seine Belastbarkeitsgrenze. Die Fallzahlen sind derzeit so hoch, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes nicht mehr möglich ist, telefonisch mit den Infizierten sowie deren Kontaktpersonen in Kontakt zu treten.
Auch auf allgemeine Anfragen sowie Fragen zur Quarantäne kann derzeit nur in geringem Maße reagiert werden. Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis und eindringlich um ihre Mithilfe. In der aktuellen Lage und zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger ist Eigeninitiative und Eigenverantwortung gefragt.
Das Gesundheitsamt bittet folgendes Vorgehen zu beachten:
Was müssen Infizierte und Kontaktpersonen beachten?
Infizierte Personen:
Infizierte müssen sich für zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich, wenn der Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen läuft die Isolation ohne zusätzlichen Test aus. Der Impfstatus hat keine Auswirkung auf die Pflicht zur Isolation.
Quarantäne bedeutet, dass es untersagt ist, die Wohnung oder das Haus zu verlassen sowie Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Ausnahme: medizinische Notfälle, Versorgung von Nutztieren und zur Durchführung eines Tests zur Verkürzung der Quarantänezeit.
Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist durch Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke möglich. Zur Weitergabe des Testergebnisses hat die Kreisverwaltung unter freitestung(at)gifhorn.de ein separates E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Weitergabe des Testergebnisses ist wichtig, damit eine Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann.
Kontaktpersonen:
Enge Kontaktpersonen einer infizierten Person müssen sich in 10-tägige Quarantäne begeben und haben nach sieben Tagen die Möglichkeit diese mittels eines Schnelltests aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke zu verkürzen. Hierfür steht ebenfalls das Postfach freitestung(at)gifhorn.de zur Verfügung. Die Weitergabe des Testergebnisses ist wichtig, damit eine Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann.
Ausnahme von der Quarantänepflicht für: Kontaktpersonen ohne Symptome, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben sowie Kontaktpersonen deren Zweitimpfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt. Diese genannten Personen müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungenund Einrichtungen der Eingliederungshilfe können bei 48-stündiger Symptomfreiheit nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Testergebnis die Quarantäne verkürzen. Hierfür steht ebenfalls das Postfach freitestung(at)gifhorn.de zur Verfügung. Die Weitergabe des Testergebnisses ist wichtig, damit eine Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann.
Kita-Kinder können als enge Kontaktpersonen die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest beenden. Hierfür steht ebenfalls das Postfach freitestung(at)gifhorn.de zur Verfügung. Die Weitergabe des Testergebnisses ist wichtig, damit eine Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann.
Schülerinnen und Schüler können als enge Kontaktpersonen ebenfalls die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest beenden. Hierfür steht ebenfalls das Postfach freitestung(at)gifhorn.de zur Verfügung. Die Weitergabe des Testergebnisses ist wichtig, damit eine Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann.
Weitere Informationen stellt auch das Land Niedersachsen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane-187498.html bereit.