Die Nachfrage nach Beratungen und die Anzahl eingereichter Anträge im Fachbereich der Bauordnung beim Landkreis Gifhorn sind konstant sehr hoch.
Die seit Juli dieses Jahres geltenden reduzierten Sprechzeiten gelten daher weiterhin. Ziel dieser Regelung ist es, die eingehenden Anträge konzentrierter und so zügig wie möglich abzuarbeiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnung nehmen sich montags von 8:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr Zeit für persönliche Beratungstermine. Zusätzlich ist es donnerstags von 8:30 bis 12.00 Uhr auch telefonisch möglich, einzelne Fragen zu klären.
Die Sprechzeiten sind ohne vorherige Terminvereinbarung offen für alle. Damit die Wartezeit möglichst gering bleibt, sollte jeder den Termin gut vorbereiten.
Dazu zählt, dass die Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Unterlagen wie Lageplan und eine Übersichtskarte mitbringen. Ob es einen gültigen Bebauungsplan für das Grundstück gibt, müssen die Antragsteller zuvor mit der Gemeinde geklärt haben. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, sollte dieser in Kopie ebenfalls mitgebracht werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten jedes Anliegen individuell und beantworten gerne alle Fragen. Sollte ein Gespräch allerdings länger als 15 Minuten dauern, erhebt der Landkreis Gifhorn eine Gebühr.
Alternativ können sich die Bauherren auch an andere kompetente Stellen wenden. Architekten und Bauingenieure, die die Baupläne entwerfen, können ebenfalls viele Fragen beantworten.