Am Donnerstagabend erhielt der Landkreis Gifhorn vom Niedersächsischen Sozialministerium die Zusage über weitere Impfstofflieferungen. Bis Ende März 2021 soll der Landkreis Gifhorn regelmäßig Impfstofflieferungen erhalten.
Das Impfzentrum in der Stadthalle Gifhorn ist bereits seit Mitte Dezember 2020 einsatzbereit. Die nun erhaltenen Lieferzusagen geben dem Organisationsteam Planungssicherheit für die kommenden Wochen. Ab sofort können daher auch Termine über die Hotline und das Onlineportal des Landes Niedersachsen für das Gifhorner Impfzentrum gebucht werden.
„Ich bin sehr froh, dass wir endlich die Zusage über weitere Impfstofflieferungen erhalten haben“, zeigt sich Landrat Dr. Andreas Ebel erleichtert. „Am 12. Februar können wir endlich mit den stationären Impfungen beginnen. Nach langen Wochen des Wartens ist das eine wirklich gute Nachricht. Die Impfung und Immunisierung der Risikogruppen ist der Schlüssel im Kampf gegen die Corona-Pandemie.“
Ab sofort können alle Personen, die in der Impfverordnung des Bundes die höchste Priorität haben, wie beispielsweise Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder älter sind, einen Impftermin vereinbaren.
Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits auf die Warteliste haben setzten lassen, werden nach der Freischaltung der Impftermine automatisch einem Termin zugeordnet und erhalten eine entsprechende Mitteilung. Eine telefonische Erinnerung oder eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig. Nach Vereinbarung des Termins bekommt die Personen eine Terminbestätigung vom Sozialministerium postalisch oder per E-Mail zugeschickt. Hierfür erbittet das Land Niedersachen einen Vorlauf von rund drei bis vier Werktagen.
Neben den regelmäßigen Lieferungen des Impfstoffs der Firma BioNTech, erhielt der Landkreis Gifhorn auch die Zusage über Impfdosen der Firma Moderna. Zeitgleich mit der Lieferzusage wies das Land Niedersachsen an, die Impfkapazitäten schnellstmöglich in das Terminvergabesystem des Landes einzupflegen.
„Selbstverständlich kommen wir dem unverzüglich nach. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum werden noch heute die Kapazitätsplanungen abschließen, sodass der Vereinbarung von Impfterminen nichts mehr im Weg steht“, verspricht Landrat Dr. Andreas Ebel.
Die Impftermine können ausschließlich über die Impfhotline des Landes Niedersachsen unter der Rufnummer 0800/9988665 oder online unter www.impfportal-niedersachsen.de zentral beim Land vereinbart werden. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe, das Land Niedersachsen hat die Organisation und Abwicklung der Impftermine ausschließlich sich selbst vorbehalten. Der Landkreis Gifhorn kann die Terminvergabe somit in keiner Weise beeinflussen.
Sollten Bürgerinnen und Bürger keinen zeitnahen Impftermin erhalten, wird um etwas Geduld und Verständnis gebeten. Der Landkreis Gifhorn ist bemüht, die Kapazitäten des Impfzentrums bestmöglich auszunutzen. Leider ist die Kreisverwaltung dabei maßgeblich von den vom Land zur Verfügung gestellten Impfstofflieferungen abhängig. Daher wird es bedauerlicherweise eine Weile dauern, bis der Landkreis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot unterbreiten kann.
Eine Terminvergabe im Impfzentrum oder eine Impfung ohne vorherigen Termin ist leider nicht möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport angewiesen sind, müssen zuerst mit ihrem Hausarzt sprechen und sich eine Verordnung einer Krankenbeförderung geben lassen.
Die Taxiunternehmer im Landkreis Gifhorn bieten für solche Fälle eine 24-stündige Auftragsannahme unter der zentralen Rufnummer 05371/3333 an. Die Verordnung zur Krankenbeförderung sowie die Quittung für die Hin- und Rückfahrt können im Impfzentrum eingereicht werden, damit die Kosten vom Land Niedersachsen erstattet werden können. Auch beim Deutschen Rote Kreuz können solche Fahrten unter der Rufnummer 05371/3091 sowie beim Arbeiter-Samariter-Bund unter der Rufnummer 05371/6188700 vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Krankenbeförderung zum Impfzentrum wird die Kreisverwaltung Anfang der kommenden Woche in einer separaten Presseinformation bereitstellen.