Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten im Zusammenhang mit Gemeinschaftseinrichtungen jetzt klar geregelt. Mit den Weisungen sollen Infektionsketten unterbrochen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern und zu verzögern. Da das Virus überwiegend über Husten und Niesen von Mensch zu Mensch übertragen wird, sind kontaktreduzierende Maßnahmen besonders wichtig.
Laut einer Weisung des Sozialministeriums gilt ab sofort auch für den Landkreis Gifhorn, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, eine Reihe öffentlicher Einrichtungen in diesem Zeitraum nicht mehr betreten dürfen.
Dazu zählen:
• Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, sowie stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen
• Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Davon ausgenommen sind behandlungsbedürftige Personen.
• Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen mit Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und andere Leistungsanbieter, Tagesförderstätten und Tagesstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen. Davon ausgenommen sind behandlungsbedürftige und betreuungsbedürftige Menschen.
• Berufsschulen und Hochschulen
• Landesbildungszentren
Welche Gebiete als Risikogebiet eingestuft sind und was als besonders betroffenes Gebiet gilt, legt das Robert-Koch-Institut fest. Auf der Homepage des RKI ist eine aktuelle Liste abrufbar: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn weist alle Schulen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder die Schule auch mit leichten Erkältungssymptomen besuchen dürfen, sofern die Kinder nicht aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Gleichzeitig richtet das Gesundheitsamt grundsätzlich aber auch einen Appell an alle Eltern, gründlich abzuwägen, wann das eigene Kind die Schule besuchen kann und wann es besser ist, das Kind zu Hause zu lassen.
Landrat Dr. Andreas Ebel betont noch einmal: „Das Gesundheitsamt Gifhorn ist gemeinsam mit dem eingesetzten Stab für außergewöhnliche Ereignisse im Landkreis Gifhorn vorbereitet und legt Wert darauf, dass alle Anweisungen umgesetzt werden. Die beiden Personen im Landkreis Gifhorn, die am Mittwochnachmittag positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind nun für zwei Wochen in häuslicher Quarantäne um eine weitere Ansteckung zu vermeiden.“